Die Europameisterschaft steht vor der Tür und wird zahlreiche Gäste aus vielen Teilen Europas nach Deutschland locken. Da scheint es eine gute Idee zu sein, seine Wohnung oder ein Zimmer an Fußball-Fans unterzuvermieten und sich ein bisschen Geld dazu zu verdienen.

EM 2024: Wohnung nur mit Einverständnis des Vermieters untervermieten

Generell dürfen Wohnungen nach §553 BGB untervermietet werden. Voraussetzung: Es muss vom Vermieter abgesegnet sein und im Mietvertrag stehen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse für die Untervermietung vorliegen muss. Das kann zum Beispiel aus finanziellen Gründen sein, wenn man sich die Wohnung allein nicht mehr leisten kann und die Miete nur durch einen Untermieter aufbringen kann.

Aber: In der Regel umfasst eine Erlaubnis der Untervermietung nur ein dauerhaftes und kein ständig wechselndes Mietverhältnis. Konkret bedeutet das: Selbst wenn Ihr Vermieter Ihnen erlaubt hat, die Wohnung oder Teile davon unterzuvermieten, können Sie nicht davon ausgehen, dass das auch täglich wechselnde Fußball-Fans mit einschließt.

Untervermietung an Touristen nicht erlaubt

Wenn Sie Ihre Mietwohnung während der EM untervermieten, ohne dass der Vermieter sein Einverständnis dafür gegeben hat, droht Ihnen nach einer Abmahnung die fristlose Kündigung. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie das Risiko eingehen möchten, sofern der Vermieter Ihrem Vorhaben nicht zustimmt.   

Haben Sie die Erlaubnis zum Vermieter, gibt es grundsätzlich erst einmal keine vorgeschriebene Mindestvermietdauer. Sie dürfen theoretisch auch kurzzeitig vermieten, zum Beispiel an Studenten oder Monteure.

Wichtig: Touristische Übernachtungen von Ferien- und somit auch EM-Gästen, sind in Untervermietungen nicht enthalten. Vermietungen an Touristen unterliegen zumeist strikten Vorgaben vonseiten der Kommunen.

In vielen Städten gibt es sogenannte Zweckentfremdungssatzungen mit zeitlichen Höchstgrenzen oder Genehmigungsplichten für die Kurzzeitvermietung. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, drohen Bußgelder in fünfstelliger Höhe. Kurzum: Eine touristische Untervermietung an Fans ist zur EM 2024 nicht erlaubt.





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