Fauxpas in der Söder-Partei

CSU sucht trotz Genderverbots in Bayern per Jobanzeige nach „Assistent:in“

Ein Rednerpult mit dem Slogan „CSU – Näher am Menschen“

Ein Rednerpult mit dem Slogan „CSU – Näher am Menschen“

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München. CSU-Chef Markus Söder ist ein bekennender Gegner der gendersensiblen Sprache. Seine Partei setzte unlängst sogar ein Verbot der Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörden (+) durch. Das scheinen offenbar aber nicht alle CSU-Mitglieder mitbekommen zu haben.

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Im Wahlkreis Schweinfurt-Kitzingen in Unterfranken suchte die Partei in einer Online-Jobanzeige nach einem oder einer „Assistent:in“ (w/m/d) – und verstieß damit gegen die eigenen Regeln. Die Annonce ist mittlerweile gelöscht. Auf der Plattform X wurden allerdings Fotos von ihr geteilt.

Weitere Jobanzeigen im Wahlkreis Schweinfurt-Kitzingen sind auf der Webseite nicht in gendersensibler Sprache geschrieben. Zu finden waren am Donnerstagmorgen zum Beispiel „Buchhalter (m/w/d)“, „Service Mitarbeiter (m/w/d) Konferenzräume“ und eine Ausbildung zum „Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)“.

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Auf X sorgte der Fauxpas in Unterfranken für Belustigung. „Kann ich die CSU jetzt verklagen?“, fragte ein Nutzer. Ein anderer User schrieb ironisch: „Da werden Köpfe rollen müssen, oder Markus Söder? Das geht so nicht!“

Bayern verbietet Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörden

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache seit Kurzem ausdrücklich untersagt. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden – diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter.

„Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe bei dem Verbot aber auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine ausschließende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, was nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei.

Der Regelung zufolge sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit.

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RND/nis/dpa



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