Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die Bundesregierung auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Der Gebrauch von Cannabis darf laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden, heißt es im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist.
Gleichzeitig weisen die Fachleute darauf hin, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
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Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die Bundesregierung auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Der Gebrauch von Cannabis darf laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden, heißt es im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist.