Die geplante Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr stößt bei Mitgliedern der Unionsfraktion vermehrt auf Kritik. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er stehe entsprechenden Empfehlungen einer Expertenkommission “sehr skeptisch” gegenüber. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte Widerstand gegen eine mögliche Erhöhung des Cannabis-Grenzwerts an.
Bisher gilt das Fahren unter dem Einfluss des Cannabis-Wirkstoffs THC als Ordnungswidrigkeit. Ab einer Grenze von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Eine Expertenkommission schlug nun eine Erhöhung auf 3,5 Nanogramm vor. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke bei Alkohol soll es auch für Cannabis einen Toleranz-Grenzwert geben. Ein entsprechendes Gesetz muss im Bundestag beschlossen werden, was noch dauern dürfte.
Reul erwartet Anstieg der Unfallzahlen
Kritik äußerte auch der TÜV-Verband, der sich gegen die Schaffung eines solchen Grenzwerts aussprach. Die vorgeschlagene Erhöhung auf 3,5 Nanogramm sei verfrüht und auf Basis der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse derzeit nicht begründbar, sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Ein Toleranz-Grenzwert vermittle zudem die “völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren”.
CDU-Politiker Reul bekräftigte, mit der Legalisierung von Cannabis erwarte er drastische Folgen für den Straßenverkehr. Er rechne mit “fatalen Auswirkungen der Legalisierung auf die Unfallzahlen”.
Die geplante Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr stößt bei Mitgliedern der Unionsfraktion vermehrt auf Kritik. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er stehe entsprechenden Empfehlungen einer Expertenkommission “sehr skeptisch” gegenüber. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte Widerstand gegen eine mögliche Erhöhung des Cannabis-Grenzwerts an.
Bisher gilt das Fahren unter dem Einfluss des Cannabis-Wirkstoffs THC als Ordnungswidrigkeit. Ab einer Grenze von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.