BERLIN. Das Auswärtige Amt hat der linken taz-Stiftung im laufenden Jahr eine Finanzierungszusage von 100.000 Euro gemacht. Die Zuwendung ist für Journalisten-Workshops unter dem Thema „Krieg und Frieden, Austausch über Grenzen hinweg“ angedacht, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf hervorgeht. Demnach finanziert das Außenministerium aktuell zudem neun weitere private Stiftungen.

Ziel des taz-Projektes ist die Fortbildung von internationalen Journalisten über „Nationalismus in Frieden- und Kriegszeiten und nationalistische Perspektiven im post-sowjetischen Raum“. Dabei sollen „Prinzipien des konstruktiven Journalismus“ angewandt werden. Bereits seit 2021 fördert das Auswärtige Amt dieses und ähnliche Austauschprojekte der taz. Dafür lud die Stiftung Journalisten verschiedener Nationen wie etwa aus Armenien und der Türkei ein. „Wir glauben eben an die Kraft der Worte beim Lösen von Konflikten“, heißt es auf der Internetseite.

taz als Sprachrohr linksextremer Straftäter?

Mit Worten löst die taz nicht nur Konflikte, sondern schürt sie auch. So verharmlosten die Journalisten die Ausschreitungen nach der Verurteilung der Linksextremistin Lina E. in Leipzig. Auch die Angriffe der Hammerbande um Lina E. seien insofern gerechtfertigt, als daß der Staat nicht ausreichend gegen eine vermeintliche rechte Bedrohung vorgehe. Seit ihren Anfangszeiten veröffentlicht die taz verherrlichende und verharmlosende Texte über die RAF.

Neben den journalistischen Fortbildungen, fördert das Auswärtige Amt aktuell zudem ein Projekt zum „Abbau von Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und Haß sowie Beitrag zum Versöhnungsprozeß in Bosnien und Herzegowina“ mit knapp unter 200.000 Euro. Weitere 440.000 Euro fließen in das Land, um Lehrer in der Bewältigung von Traumafolgen weiterzubilden. Insgesamt finanziert das Außenministerium Projekte privater Stiftungen mit 3.464.333 Euro, wobei einige Vorhaben über mehrere Jahre laufen. Zielländer sind unter anderem Namibia, Pakistan und Ruanda.

Jedoch versicherte die Bundesregierung in ihrer Antwort: „Die Förderung von Projekten erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die jeweiligen spezifischen Ziele und die dafür veranschlagten Ressourcen werden bei Antragstellung umfassend geprüft.“ (sv)



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