Berlin. Die Bundesregierung hat sich nach monatelangen Verhandlungen bei zwei zentralen Streitpunkten geeinigt. Sowohl beim Mietrecht als auch bei der Speicherung von Onlinedaten gibt es einen Kompromiss.

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Die Ampel will das „Quick Freeze“-Instrument einführen, das Ermittlungsbehörden das Recht gibt, Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen oder Telefonnummern von Providern speichern zu lassen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten wie Mord, Erpressung oder Kindesmissbrauch besteht. Werden die Daten für die Ermittlungen gebraucht, sollen die dafür zuständigen Behörden diese von den Providern anfordern können.

Vor allem die FDP hatte auf die Einführung des „Quick Freeze“-Verfahrens gepocht – nicht zuletzt, um die deutlich weitergehende anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu verhindern, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert. Eine solche Regelung ist nun fürs Erste vom Tisch.

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Entlastungen für Mieterinnen und Mieter

Im Gegenzug soll die Mietpreisbremse auf Drängen der SPD bis 2029 verlängert werden. Sie sorgt dafür, dass die Miete bei Neuverträgen in angespannten Wohnungsmärkten maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien außerdem auf eine Absenkung der maximalen Mieterhöhungsgrenze für Bestandsverträge in angespannten Märkten verständigt. Diese sogenannte Kappungsgrenze liegt aktuell bei 15 Prozent in drei Jahren und hätte laut Koalitionsvertrag auf 11 Prozent sinken sollen.

Wegen des Widerstandes von Justizminister Marco Buschmann (FDP) steht diese Erleichterung für Bestandsmieter weiterhin aus. Der Minister sehe da noch „Gesprächsbedarf“, ließ Buschmann einen Sprecher ausrichten.

In der SPD sorgt die Blockade für Frust. „Es ist immer gut, wenn Absprachen eingehalten werden, auch wenn sie zweieinhalb Jahre alt sind“, kommentierte eine Sprecherin von Bauministerin Klara Geywitz. „Die Einigung muss ergänzt werden“, forderte SPD-Fraktionsvize Katja Mast. „Es gibt klare gemeinsame Vereinbarungen.“

Auch Innenministerin Faeser soll dem Vernehmen nach wenig begeistert über den Kompromiss sein. Ein Sprecher der Ministerin betonte, dass aus ihrer Sicht die grundsätzliche Frage offen bleibe, ob und wie IP-Adressen gespeichert werden sollen. Ohne eine vorsorgliche Speicherung der Daten mache auch ein „Quick Freeze“ wenig Sinn, betonte er. „Wo nichts ist, kann auch nichts abgerufen werden.“ Man werde deshalb weiter beraten.

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Hauptstadt-Radar

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Nach RND-Informationen sind noch viele Details offen. Buschmann muss nun erst mal neue Gesetzentwürfe vorlegen, die dann erneut verhandelt werden.

Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, sagte dem RND: „Mit dem ,Quick Freeze‘-Verfahren schaffen wir einen Ersatz für die als rechtswidrig eingestufte anlasslose Vorratsdatenspeicherung, der die Grundrechte wahrt, rechtssicher ist und effektiv funktioniert.“ Dieses Verfahren beschränke die Speicherung von Daten durch Internetanbieter auf solche, die aus geschäftlichen Gründen ohnehin nur kurzfristig vorgehalten werden, fügte der Liberale hinzu. „Sollte der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen, können die Anbieter durch eine richterliche Anordnung verpflichtet werden, bestimmte Daten ‚einzufrieren‘ und für Ermittlungszwecke länger zu speichern.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September festgehalten, dass eine Vorratsdatenspeicherung – die flächendeckende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation ohne Anlass und quasi auf Vorrat – zwar europarechtswidrig ist. Das Gericht hatte aber auch festgehalten, dass IP-Adressen von Computern zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden dürften.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält ein „Quick Freeze“-Verfahren nicht für weitgehend genug und fordert die Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. „In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen“, sagte GdP-Chef Jochen Kopelke dem RND.

Die CDU warf der Regierung einen „politischen Kuhhandel zulasten der Sicherheit der Menschen“ vor. „Die Sicherheit der Menschen und der Schutz von Kindern werden gegen bezahlbares Wohnen ausgespielt. Das ist ein Armutszeugnis und belegt, dass die Gemeinsamkeiten der Ampel erschöpft sind“, sagte der baupolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, dem RND. „Die Mietpreisbremse ist ein intensiver Eingriff in das Eigentum von Vermietern“, kritisierte Luczak. Gegen steigende Mieten brauche man nicht mehr Regulierung, sondern mehr Wohnungsbau, so der Berliner Abgeordnete weiter. „Der Kanzler und sein Bauministerium sind beim Wohnungsbau grandios gescheitert.“

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Derweil hat der FDP-Bundestagsfraktionsvize Christoph Meyer hat angesichts der SPD-Forderungen nach weitergehenden Änderungen beim Mietrecht rote Linien für die Liberalen gezogen. „Alles, was die Erholung der Baukonjunktur beschädigt und Vermieter einseitig belastet, werden wir nicht mittragen“, sagte der Berliner FDP-Chef dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das betrifft die Absenkung der Kappungsgrenze, die Ausdehnung des qualifizierten Mietspiegels oder weitere Bürokratie bei Nebenkostenabrechnungen.“



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