Grevesmühlen. Die Anwohner im Grünen Weg in Grevesmühlen kämpfen um ihre Zukunft, konkret um das Recht, in ihren Häusern und Wohnungen, die sie teilweise seit Jahrzehnten nutzen, bleiben zu können. Hintergrund ist die Aufforderung der Bauausichtsbehörde des Landkreises, die Wohnungen, die sich laut Landkreis illegal in einem Gewerbegebiet befinden würden, bis September zu räumen.

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Inzwischen hat Landrat Tino Schomann zumindest die Frist ausgesetzt, die Stadt Grevesmühlen hat angekündigt, die Bauleitplanung zu überdenken und eine Lösung zu finden. „Reine Behördenposse“ lautet einer der vielen Kommentare in den sozialen Medien. Doch der aktuelle Fall aus Grevesmühlen ist kein Einzelfall, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.

Illegale Carports im Wohngebiet West II in Grevesmühlen

Für 21 Hausbesitzer in Grevesmühlens neuem Wohngebiet West II begann das Jahr 2011 mit einer bösen Überraschung. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, die nur wenige Hundert Meter entfernt ihren Sitz in der Malzfabrik hat, verschickte Briefe, in denen die Bauherren aufgefordert wurden, ihre illegalen Carports zu entfernen.

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Der Grund: Die Unterstände für die Fahrzeuge reichten in den betroffenen Grundstücken teilweise erheblich über das im Bebauungsplan eingetragene Baufenster hinaus. Ansonsten drohe der behördliche Abriss – plus 10 000 Geldstrafe.

Grevesmühlen aus der Vogelperspektive, das Wohngebiet West II entstand ab dem Jahr 2000.

Grevesmühlen aus der Vogelperspektive, das Wohngebiet West II entstand ab dem Jahr 2000.

Kein einziger Carport musste abgerissen werden

Jedes vierte Haus in dem Gebiet, in dem im Jahr 2000 die ersten Eigenheime entstanden waren, sei betroffen gewesen und der Aufschrei entsprechend groß. Am Ende musste kein einziger Carport abgerissen werden, mittels Bauanträgen und Sondergenehmigungen wurde das Problem gelöst.

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Illegale Ferienwohnungen entlang der Küste

Ungelöst ist hingegen bis heute das Problem mit den zahlreichen illegalen Ferienwohnungen – vor allem im Bereich der Ostseeküste in Boltenhagen, Wohlenberg und auch in vielen anderen Orten. In zahlreichen Gebieten, die als reine Wohngebiete ausgewiesen sind, finden sich auf den einschlägigen Onlineportalen etliche Angebote für Ferienwohnungen. Kontrolliert wird das jedoch nur in Ausnahmefällen.

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Wie eine Anfrage der Redaktion bei einer vorherigen Recherche beim Landkreis ergab, würde die Behörde nur dann tätig werden, wenn konkrete Anzeigen vorliegen würden. Ohne Kläger kein Richter.

Umgekehrt gebe es übrigens ähnliche Schwierigkeiten: Dauerwohnungen in Anlagen, die für Ferienwohnungen ausgelegt worden sind – auch das gebe es in Boltenhagen, Wohlenberg und anderen Orten entlang der Küste. Davon würden zumindest Anwohner, unter anderem aus Wohlenberg und dem Ostseebad, berichten.

Bis zu 50 000 Euro Strafe für Wohnen im Schrebergarten

Apropos Wohnen: Wer im Sommer in seiner Gartenlaube übernachtet, macht sich theoretisch strafbar. Denn Dauerwohnen ist nach dem Bundeskleingartengesetz, das übrigens eine ganze Reihe an Regeln, Grenzen und Einschränkungen bereithält, im Garten nicht gestattet. Dass es dennoch viele Kleingärtner – vor allem in den warmen Monaten – tun, werde vielerorts geduldet.

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Kommt es jedoch zur Anzeige, kann es teuer werden. Geldstrafen von bis 50 000 Euro sieht der Gesetzgeber für diejenigen vor, die dauerhaft auf ihre Parzelle gezogen sind. Das zumindest drohen Behörden immer wieder an, wenn es Kontrollen nach Anzeigen in Kleingartenanlagen gab. In Nordwestmecklenburg gibt es nahezu in jeder größeren Kommune Kleingartenanlagen, die in vielen Fällen von Vereinen geführt werden. In den Satzungen ist das Thema Dauerwohnen explizit verboten – kontrolliert, so ein Mitglied eines Vorstandes aus Grevesmühlen, hätte man dies bisher jedoch noch nicht.



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