Sophia und Noah waren 2023 die beliebtesten Babynamen. Bei den weiblich assoziierten Erstnamen hatte Emilia zuvor lange das Ranking angeführt, landete jetzt aber auf dem zweiten Platz, wie die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) mitteilte. “Zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Namen liegen gerade einmal vier Vergaben, sodass sie tendenziell beide als Spitzenreiter gesehen werden können.”

Sophia führt laut GfdS erstmals die Liste an. Dabei wird auch die Schreibweise Sofia mitgezählt. Auf Platz drei landete Emma. Bei den männlich assoziierten Erstnahmen steht Noah nun seit 2019 auf der Spitzenposition, auf den weiteren Plätzen 2023 folgen Mattheo (in verschiedenen Schreibweisen) und Leon. Beliebter sind die Namen Lia/Liah und Liam geworden. Die Namen waren unter den ersten zehn beliebtesten Namen. Dagegen kommt Finn nicht mehr unter den ersten zehn vor.

Der Trend geht zum Zweitnamen

“Die Vornamen-Hitliste bleibt insgesamt stabil”, sagte die GfdS-Geschäftsführerin Andrea-Eva Ewels. Nach wie vor sind viele kurze Namen wie Mia, Ella, Paul oder Emil vertreten. Rund 63 Prozent der Kinder bekommen von ihren Eltern jeweils einen Vornamen, wie Ewels sagte. Allerdings steige der prozentuale Anteil der Babys mit zwei Vornamen tendenziell – auf inzwischen mehr als ein Drittel. Drei Vornamen oder mehr sind nach wie vor die Ausnahme.

Bei den Zweitnamen kämen immer häufiger Namen aus den 1970er- und 1980er Jahre vor, sagte Ewels. Beispielsweise Michael befinde sich auf Platz 13 des Rankings, Johannes auf Platz 21 und Andreas auf Platz 22. Gerade Michael sei seit mehreren Jahren weniger vergeben worden, sagte die Geschäftsführerin.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache veröffentlicht seit 1977 Listen der beliebtesten Vornamen. Für die Auswertung 2023 haben den Angaben zufolge rund 750 Standesämter bundesweit nahezu 900.000 Einzelnamen übermittelt. Damit seien mehr als 90 Prozent aller im vergangenen Jahr vergebenen Vornamen erfasst worden. Gemeldet wurden nahezu 70.000 verschiedene Namen.

Ist jemand mit seinem Vornamen nicht zufrieden, kann er geändert werden. Die Änderung ist in den meisten Fällen allerdings nicht einfach. Dafür müsse ein wichtiger Grund nachgewiesen werden, sagte Frank Müsken vom Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Das könne etwa sein, wenn gehänselt werde. Andere wichtige Gründe können schlimme Erfahrungen sein, die mit dem Namensgeber in Verbindung stehen. Das sei häufig sexueller Missbrauch, erläuterte Müsken. Dann könne nach einem Antrag bei der Ordnungsbehörde ein Vorname geändert werden. Kein wichtiger Grund sei dagegen, wenn jemand sagt, er habe einen Vornamen, den er jedes Mal buchstabieren müsse.



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