Die EU-Asylreform ist nach fast zehnjährigen Debatten endgültig beschlossen. Die EU-Staaten stimmten den Plänen, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen vorsehen, in Brüssel zu, wie die Länder mitteilten. Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland sollen damit entlastet werden.

Migrantinnen und Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen durch Asylverfahren an den EU-Außengrenzen an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme für sie eingesetzt.

Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in sichere Drittstaaten wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.

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