Um genau 7.16 Uhr am 25. Januar faßt sich die Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit in der Regionaldirektion Nord ein Herz und verschickt eine E-Mail an die „lieben Kolleginnen und Kollegen“. Doch zu so früher Stunde geht es nicht um die miserable Jobvermittlungsbilanz der Behörde unter Führung der Ex-SPD-Chefin Andrea Nahles oder systematischen Betrug beim Bürgergeld. Es geht um den Kampf gegen Rechts.
Zuständig ist die Regionaldirektion für alle Jobcenter in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Die drei Geschäftsführer Markus Biercher, Thomas Letixerant und Volker Kath weisen auf eine Kundgebung in Kiel hin, die zwei Tage später anläßlich des Holocaust-Gedenktages stattfindet. Diese Kundgebung – organisiert vom linksextremen Verein „Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen e.V.“ – sei mit einem „klaren Bekenntnis zur Demokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verbunden“, schreiben die drei Geschäftsführer. „Wir geben ein klares Bekenntnis ab zu Vielfalt und Toleranz.“ Man werde nicht zulassen, „daß rechtsextreme Bestrebungen uns spalten“.
Von den Mitarbeitern wird verlangt, „daß sie diese Position kennen und im Alltag dabei unterstützen“, diese auch bekannt zu machen.
Duktus der gewalttätigen Antifa
Was in der Mail auf den ersten Blick verschwiegen wird: Es ging eben nicht nur gegen „Rechtsextremismus“, sondern auch ganz gezielt gegen die AfD. Im Demonstrationsaufruf des Migrantenvereins heißt es: „Wir alle sind gefordert, uns dem zunehmenden Erstarken des Faschismus aktiv in den Weg zu stellen. Die AfD und das mit ihr verbündete Geflecht aus Neonazis, Reichsbürger*innen, Querdenker*innen und anderen rechten und faschistischen Banden muß aktiv bekämpft und in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt werden.“ Es klingt wie einer der bekannten Gewaltaufrufe der linksextremen Antifa, denen dann oft auch Taten folgen.
Wußten die Geschäftsführer der Regierungsbehörde vielleicht nur nicht, daß es auch gegen die AfD geht? Wohl kaum. Angehängt an die E-Mail ist eine Grafik zur Kundgebung, in der die Partei ausdrücklich erwähnt wird. Und das direkt unter den Unterschriften von Biercher, Letixerant und Kath.
Allerdings sind staatliche Behörden zur Neutralität verpflichtet. Nicht einmal der Kanzler darf staatliche Strukturen und Ressourcen nutzen, um sich in den politischen Wettbewerb der Parteien einzumischen. Gilt das für die Bundesagentur für Arbeit nun nicht mehr?
Arbeitsagentur will weiter einseitige politische Aufrufe verbreiten
Die JUNGE FREIHEIT konfrontierte die Regionaldirektion Nord und die Geschäftsführung mit dem Anti-AfD-Aufruf. Aus welchen Gründen ruft eine zur Neutralität verpflichtete staatliche Behörde intern überhaupt zu einer Kundgebung gegen eine Oppositionspartei auf?
„Die Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit steht auf dem Fundament des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir stehen für Vielfalt, Diversität und Toleranz. Diese Position haben wir den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis gegeben“, sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit der JF. Die Frage, ob man auch weiterhin einseitige Demonstrationsaufrufe verbreiten werde, bejaht sie.
AfD-Abgeordneter Springer fordert Konsequenzen
Die AfD reagierte empört auf das Gebaren der Regierungsbehörde. „Dieser Vorfall ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, sondern ein Skandal sondergleichen“, sagt der Bundestagsabgeordnete René Springer der JUNGEN FREIHEIT. „Die vorsätzliche Mobilisierung staatlicher Behörden gegen die einzig echte Opposition der Republik nimmt immer mehr den Charakter einer politischen Gleichschaltung an.“ Im Falle der Bundesagentur für Arbeit, die bei ihrem eigentlichen Auftrag der Arbeitsvermittlung bisher völlig versagt habe, „wäre jetzt der Rücktritt der gesamten Behördenführung fällig, um dem rechtsstaatlichen Gebot der Neutralitätspflicht doch noch gerecht zu werden und das Vertrauen in diese Institution wiederherzustellen“, fordert der Sozialexperte.
Gut möglich, daß der Fall also schon bald den Bundestag erreicht.