Im Prozess gegen den bayerischen Behördenleiter Philipp Auerbach geht es 1952 auch um die Frage, wie antisemitisch die Bundesrepublik ist.
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Am 14. August 1952 verurteilt die westdeutsche Justiz Philipp Auerbach zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der Direktor des Münchner Landgerichts Josef Mulzer, am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten, erklärt den jüdischen Überlebenden der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald für schuldig – unter anderem wegen des “Verbrechens des Versuchs zu einem Verbrechen der Erpressung”. Auerbach erhebt sich, “zitternd vor Erregung”, wie die Süddeutsche Zeitung damals schreibt. “Das ist ein zweites Dreyfus-Urteil”, schleudert er dem Gericht entgegen, “Terror-Justiz wie sie in der Sowjetzone üblich ist!” Zwei Tage später ist er tot. Er hat sich mit Schlaftabletten das Leben genommen.