Im Mai 2023 verabschiedete Uganda ein Gesetz gegen Homosexualität. Eine Klage von Men­schen­rechts­ak­ti­vis­t:in­nen wurde nun vom Verfassungsgericht abgewiesen.

Ein Paar bedeckt sich mit einer Pride-Fahne

In Uganda hat das Verfassungsgericht ein umstrittenes Gesetz gegen Homosexuelle bestätigt Foto: dpa/ap

KAMPALA afp | Das Verfassungsgericht von Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete „Anti-Homosexualitäts-Gesetz 2023“ werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in Kampala am Mittwoch.

Laut dem Gesetz droht für die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ lebenslange Haft, für „schwere Homosexualität“ droht die Todesstrafe. Das Gesetz sieht unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle vor, die der Vergewaltigung überführt werden oder des Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen oder Behinderten.

Die Todesstrafe wird in Uganda schon lange nicht mehr vollstreckt, insofern bedeutet dies in der Praxis lebenslange Haft. Personen oder Gruppen, die sich für homosexuelle Personen einsetzen, wie etwa LGBT-Aktivistengruppen, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.

Gegen das Gesetz geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und auch Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei. Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre.

Uganda hatte im Mai 2023 – ungeachtet von Protesten im Ausland – eines der härtesten Gesetze gegen homosexuelle Menschen verabschiedet. Der vorsitzende Richter teilte mit, das Gesetz sei im Wesentlichen mit den Grundrechten vereinbar. Gegen das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof geklagt werden.



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