Neumünster. Es ist offiziell: Die Staatsanwaltschaft in Kiel hat nach dem tödlichen Bahnunfall am Übergang Stoverseegen in Neumünster im Juni 2023 Anklage gegen den Mann erhoben, der am Unglücksabend als Sicherungsposten an der Strecke eingesetzt war. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, teilte Oberstaatsanwalt Axel Bieler auf Nachfrage mit.
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„Wir gehen davon aus, dass diese Person die ihm obliegenden Pflichten wie die Sicherung des Bahnüberganges verletzt hat, weil er das, was ihm mitgeteilt wurde, nämlich sperre den Bahnübergang für den Verkehr, nicht gemacht hat“, so die Erklärung von Bieler.
Tod am Bahnübergang: Amtsgericht Neumünster entscheidet
An dem normalerweise beschrankten Bahnübergang hatten zum Zeitpunkt des Unfalls Bauarbeiten stattgefunden, Lärmschutzwände waren beispielsweise an der Strecke errichtet worden. Die Schrankenanlage war daher in den Abend- und Nachtstunden nicht im Betrieb und sollte durch die Sicherungsposten einer Firma mit Warndreiecken und einer Kette per Hand ersetzt werden.
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Doch genau das war laut Anklage offenbar nicht passiert – mit tödlichen Folgen: Der 49-jährige Betreiber eines Grills, der am 6. Juni 2023 um 20.42 Uhr die Gleise mit seinem Kastenwagen überqueren wollte, fuhr mit seinem Fahrzeug auf den ungesicherten Bahnübergang und wurde von dem herannahenden Regionalexpress RE-D 11180 erfasst und tödlich verletzt.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Ein Vorsatz im Sinne von „Wissen und Wollen liegt nicht vor“, betonte der Oberstaatsanwalt. „Das Amtsgericht Neumünster als ,Tatortgericht’ entscheidet jetzt, ob die Anklage so, wie sie von uns erhoben worden ist, zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wann das sein wird, kann ich nicht sagen“, fügte Bieler hinzu.
Fahrlässige Tötung liegt immer dann vor, wenn jemand die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten außer Acht lässt. Dem Mann aus Dortmund, der zum Unfallzeitpunkt 29 Jahre alt war, wird vorgeworfen, seine Pflichten als verantwortlicher Bahnübergangsposten verletzt zu haben.
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Am Unglücksabend waren zwei Mitarbeiter vor Ort, beide waren ins Visier der Ermittler geraten. Doch gegen den zweiten Mann wurde das Verfahren eingestellt.
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Laut Staatsanwalt Bieler trifft ihn keine Schuld, denn er hätte von dem Hauptstreckenposten das entscheidende Signal bekommen müssen, den Übergang zu schließen. Doch das habe der nicht weitergegeben, und „der zweite Mitarbeiter war weisungsgebunden, denn er war nur zur Unterstützung eingesetzt“.
KN