Das Handy ist für die meisten Menschen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Urlaub ist es für viele inzwischen einer der wichtigsten Begleiter, um sich besser orientieren und organisieren zu können. Einem US-Amerikaner brachte die Nutzung seines Mobiltelefons in der Schweiz allerdings großen Ärger ein.

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Tourist aus Florida erhält Telefonrechnung in Höhe von 143.000 US-Dollar

Der Mann aus Florida erhielt nach einer Schweiz-Reise von seinem Mobilfunk-Anbieter eine Handyrechnung „höher als die Schweizer Alpen“, berichtet das Portal „ABC Action News“. Der Anbieter berechnete dem Urlauber mehr als 143.000 US-Dollar (mehr als 133.990 Euro!) für die Nutzung von 9,5 Gigabyte Roaming-Daten im Ausland.

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Der Mann berichtete dem US-Portal, dass er häufig reise und immer den Betreiber benachrichtige, bevor er die Vereinigten Staaten verlasse. Der Anbieter habe dem Mann versichert, dass er „abgesichert sei“. Was auch immer das bedeutete, offenbar hieß es nicht, dass er vor hohen Kosten geschützt war. Denn nach dem Urlaub kam die exorbitante Rechnung.

Der Betroffene schaltete einen Anwalt ein, der sich an den Anbieter wendete, jedoch ohne Erfolg. Daraufhin bat der Anwalt „ABC Action News“ um Hilfe, die den Anbieter kontaktierten. Das Happy End der Geschichte: Der Betreiber erstattete Tage später den gesamten Betrag.

Roaming: Darauf solltest du achten

Für Personen, die in der Europäischen Union leben und dort Urlaub machen, kosten Anrufe (in das mobile Netz oder das Festnetz), Textnachrichten (SMS) und Datendienste (Surfen im Internet, Musik- und Videostreaming) genauso viel wie zu Hause. Das ist in der EU-Verordnung 2022/612 zum Roaming gesetzlich geregelt.

Mit Roaming ist die Nutzung des Mobiltelefons bei gelegentlichen Reisen in ein anderes Land gemeint. Am 15. Juni 2017 wurden die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft, die Rechtsvorschriften sind am 30. Juni 2022 ausgelaufen, seitdem kannst du unterwegs surfen wie daheim. Doch außerhalb der EU solltest du aufpassen!

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Roaming außerhalb der EU kann extrem teuer werden

Die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen gilt in der EU und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums wie Island, Liechtenstein und Norwegen. „Länder außerhalb der EU/des EWR werden von Roaming zu Inlandspreisen nicht abgedeckt, viele Anbieter dehnen diese Angebote allerdings auch auf Länder außerhalb der EU/des EWR aus“, heißt es auf der EU-Website „youreurope“. Doch ist das nicht der Fall oder ist man falsch informiert oder eben nicht abgesichert, kann Roaming (insbesondere Datenroaming) außerhalb der EU/des EWR wie etwa in der Schweiz ziemlich teuer sein.

Damit dein Handy während der Reise nicht heimlich die Urlaubskasse plündert oder gar das Konto leer räumt, verschicken Anbieter in der Regel nach Grenzübertritt eine SMS. Die sollte nicht ignoriert werden! Um hohe Rechnungen zu vermeiden, ist es zudem ratsam, sich vor Reiseantritt beim Mobilfunk-Anbieter nach den Kosten für das Roaming zu erkundigen. Für den Ernstfall solltest du zudem deine Rechte kennen, denn manchmal tappen auch erfahrene Reisende in eine Kostenfalle, wie unser Beispiel zeigt.

Ärger bei Roaming außerhalb der EU: Das sind deine Rechte als Verbraucher

Wenn du der Meinung bist, dass dein Anbieter deine Rechte verletzt hat, rät „youreurope“ Betroffenen, sich zunächst an den Betreiber zu wenden und das vorgesehene Beschwerdeverfahren zu nutzen. Falls dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, solltest du die zuständige Regulierungsbehörde deines Landes kontaktieren. Das sei in der Regel die nationale Telekommunikations-Regulierungsbehörde, die für die Lösung des Falls sorgen wird. Für Deutschland ist das die Bundesnetzagentur (BNetz).

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.



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