KASSEL. Der AfD-Kreisverband Schwalm-Eder hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel einen juristischen Erfolg gegen die Bürgermeisterin der Stadt Gudensberg errungen. Die SPD-Politikerin Sina Massow hatte auf den offiziellen Seiten der Stadt am 25. Januar ein Video veröffentlicht, in dem sie dazu aufforderte potentielle AfD-Wähler zu beeinflussen.
Dies verletzte die AfD in ihren Grundrechten, urteilten die Richter und ordneten die Löschung des Videos auf allen offiziellen Seiten der Stadt an. Die Parteien hätten das Recht „chancengleich an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“, teilte das Gericht mit. Dies setze voraus, daß Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren.
Grundrechte der AfD verletzt
Konkret hatte die SPD-Politikerin gesagt: „Laßt uns gemeinsam weiterkämpfen, aber laßt uns nicht nur auf die Straße gehen und laut demonstrieren, sondern laßt uns auch die Menschen, die manchmal nicht wissen, wo der Ausweg sein soll und dann da vielleicht dazu neigen, die AfD zu wählen, verstehen und sie unterstützen.“ Das Gericht sah darin einen Aufruf, AfD-Wähler von ihrer Wahlentscheidung abzuhalten.
Damit gehe der Versuch einher, „den politischen Willensbildungsprozeß und Diskurs auch im Bereich der Stadt Gudensberg und damit zugleich im Gebiet des Kreisverbands des Antragstellers zu dessen Nachteil zu beeinflussen“. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. (ho)