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AfD und Junge Alternative: Die AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland


Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten und Spione einsetzen? Darüber entscheidet ein Gericht in Münster. Für die Partei kann das Urteil weitreichende Folgen haben.




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AfD und Junge Alternative: Vor dem OVG Münster setzt sich die AfD gegen die Hochstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall zur Wehr.
Vor dem OVG Münster setzt sich die AfD gegen die Hochstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall zur Wehr.
© ZEIT ONLINE; Foto: Leon Kügeler/​AFP/​Getty Images

Als
die AfD vor zwei Jahren gegen den Verfassungsschutz klagte, wählte das Gericht
für das Verfahren einen außergewöhnlichen Ort. Wegen des großen öffentlichen
Interesses zogen die Richter in einen Saal auf dem Kölner Messegelände. Die
Kulisse im Raum bildeten damals 50 Regalmeter Akten. Darin Tausende Seiten mit
rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen von AfD-Funktionären. Da geht
es mal um die “autochthonen Deutschen”, die durch den Zuzug von Ausländern
“ersetzt” würden, um den drohenden “Volkstod”, um die Gleichsetzung von Menschen
aus Afrika, die nach Europa kommen, mit dem Eindringen fremder
Tierpopulationen. Um den Plan, im Falle einer Machtübernahme den politischen Gegner “an die Wand” zu stellen. Um Remigration.



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