Die AfD ist eine besonders klagefreudige Partei, in Karlsruhe haben ihre Anliegen einen beeindruckenden Pegelstand erreicht: 22 Klagen sind derzeit anhängig, was gemessen am dortigen Jahresumsatz von ungefähr 5000 Fällen nicht viel erscheinen mag, aber dem Bundesverfassungsgericht trotzdem viel Arbeit macht. Denn über solche Organklagen muss – falls sie nicht klar substanzlos sind – mündlich verhandelt werden. Gut möglich, dass dahinter auch eine Störstrategie steht, aber ganz so einfach ist die Antwort nicht. Jedenfalls an diesem Mittwoch hat der Zweite Senat des Gerichts über ein durchaus kompliziertes Anliegen der AfD verhandelt: Darf man der AfD-Fraktion den Vorsitz in den Ausschüssen des Bundestags rundweg verweigern?



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