Die Generalstaatsanwaltschaft München muss die Korruptionsermittlungen gegen den AfD-Europapolitiker Petr Bystron laut Recherchen von ZDF und Spiegel demnächst unterbrechen. Hintergrund ist die Wahl des bisherigen Münchner Bundestagsabgeordneter ins Europaparlament. Mit Beginn seines Mandats in Straßburg genießt Bystron zunächst wieder Immunität.

Das Europäische Parlament teilte mit, dass das Mandat der neu gewählten Abgeordneten mit der konstituierenden Sitzung am 16. Juli in Straßburg beginne. Ab diesem Zeitpunkt wäre Bystron wieder immun und damit vor Strafverfolgung geschützt. Möglicherweise greift die Immunität auch schon wenige Tage vorher, wenn die neuen EU-Abgeordneten anreisen. Bis sie wieder aufgehoben ist, müssen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München ruhen.

Die Aufhebung der Immunität kann sich im Europäischen Parlament über Wochen und Monate hinziehen. Im Fall des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen dauerte es mehr als ein halbes Jahr.

Mutmaßliche politische Korruption

Der Bundestag hatte Bsytrons Immunität am 16. Mai aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Im Mai durchsuchten Ermittler mehrere Büros in Bayern, Spanien und Berlin, darunter auch Bystrons Abgeordnetenbüro. Bsytron soll über Hinterleute eines prorussischen Portals Zehntausende Euro erhalten und als Gegenleistung im Bundestag im Sinne Russlands gehandelt haben.

Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle sagte dem Berichten zufolge, seine Behörde werde “unter Beachtung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen”. In Bayern sei “kein Platz für politische Korruption”, fügte er hinzu.



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