Darf hier Ende Juni die AfD ihre Fahnen aufziehen? Die Grugahalle von Essen.

Darf hier Ende Juni die AfD ihre Fahnen aufziehen? Die Grugahalle von Essen.

Foto: dpa/Helge Toben

Es ist nachvollziehbar, dass die AfD lieber gegen die Kündigung ihres Mietvertrags für die Grugahalle von Essen klagt, als dass sie sich nachträglich verpflichtet hätte, dass dort bei ihrem Bundesparteitag Ende Juni keine strafbaren Naziparolen verwendet werden. Zu groß wäre die Gefahr gewesen, die bei Verstößen verlangten 500 000 Euro zahlen zu müssen. Niemand könnte garantieren, dass nicht irgendein Idiot unter den Delegierten und Gästen des Parteitags so eine Parole ruft.

Traurig, aber wahr: So ein Vorfall ist sogar beinahe wahrscheinlich, zumal jetzt als Provokation, wenn schon der Streit über die Vertragsklausel in der Welt ist. An dieser Stelle lohnt der Hinweis, dass theoretisch auch die demokratischen Parteien nicht verhindern könnten, dass während ihrer Parteitage unvermittelt ein Gast eine Naziparole blökt. Aber dort ist es unwahrscheinlich – und sollte es doch einmal vorkommen, könnten wir sicher sein, dass er umgehend angezeigt und aus dem Saal entfernt würde.

Abgesehen davon, ob es der Stadt Essen gelingt, die AfD fernzuhalten – mit solchen Mitteln lässt sich diese Partei zwar bekämpfen, aber nicht besiegen. Entscheidend wird zunächst sein, wie die AfD an diesem Sonntag bei der Europawahl und den Kommunalwahlen in etlichen Bundesländern abschneidet. Es sieht so aus, als könnte sie einen kleinen Dämpfer erhalten. Sie dürfte aber trotzdem eine Menge Mandate gewinnen und insbesondere in Ostdeutschland noch zulegen, wenn auch weniger als zwischenzeitlich erhofft. Diese Sache wird nicht mit Anwälten vor Gericht ausgefochten, sondern mit dem Stift in der Wahlkabine.

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