AfD-Chef Tino Chrupalla fordert weitere Ermittlungen wegen einer möglichen Körperverletzung am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt. „Die von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt geführten Ermittlungen sind stark lückenhaft. Der Fall kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als ausermittelt betrachtet werden“, schreibt sein Anwalt Khubaib-Ali Mohammed in einer Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft München. Das Schreiben liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

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Chrupalla war am 4. Oktober neben der Wahlkampfbühne zusammengebrochen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. In der Klinik wurde eine Einstichstelle am rechten Oberarm festgestellt. Alle Tests auf eine mögliche Vergiftung verliefen negativ, der 48-Jährige konnte das Krankenhaus am folgenden Tag verlassen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen kurz vor Weihnachten 2023 ein. Es hätten sich keine Hinweise auf einen Angriff ergeben.

Chrupallas Anwalt bringt drei Hauptkritikpunkte vor

Chrupallas Berliner Anwalt Mohammed führt in dem Schreiben nun eine Reihe von Versäumnissen und Unklarheiten auf. So habe die Staatsanwaltschaft zunächst alle behandelnden Ärzte am Klinikum Ingolstadt vernehmen wollen. Am nächsten Tag wurde diese Ermittlungsanordnung ohne Angabe von Gründen zurückgenommen.

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Auf Anregung Mohammeds fragte die Staatsanwaltschaft bei den Verfassungsschutzämtern in Bayern und Sachsen an, ob der Wahlkampftermin beobachtet worden war und Erkenntnisse vorliegen. Nachdem beide Behörden drei Wochen lang nicht antworteten, wurde der Vorgang ergebnislos geschlossen, ohne noch einmal nachzufragen.

Ermittlungen gegen zwei Schüler gefordert

Chrupalla fordert zudem die Aufnahme von Ermittlungen gegen zwei Schüler, die mit ihm ein Selfie gemacht hatten und dabei den Arm um ihn legten. Sein Personenschützer vom Bundeskriminalamt gab in der Befragung an: „Kurz nach der Selfie-Situation konnte man eine Reaktion beim Tino Chrupalla feststellen. Er griff sich an den Oberarm und hatte ein schmerzverzerrtes Gesicht.“ Im direkten Umfeld seien zwei Pin-Nadeln gefunden worden.

Die Zeugen hatten bei der Befragung angegeben, dass Chrupalla während des Selfies stark geschwitzt habe.

Ein dritter junger Mann kommt hinzu

Der Polizeibericht vermerkt, dass ein weiterer junger Mann, „der augenscheinlich dem linken Spektrum zuzurechnen“ sei, die beiden während der Befragung angesprochen habe, „ob alles okay sei“. In der Beschwerde wird diese Person ohne weitere Begründung als „Mitglied der linksextremistischen Antifa“ bezeichnet. Nach RND-Informationen ist der junge Mann bei Fridays for Future aktiv.

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Ob die Beschwerde weiter verfolgt wird, ist unklar. Die Generalstaatsanwaltschaft München habe bereits am 7. Februar einen ersten Antrag Chrupallas abgelehnt. Da lag allerdings noch keine detaillierte Begründung vor. Laut Mohammed habe die Staatsanwaltschaft erst im Ablehnungsbescheid, der am 27. Februar in Berlin eintraf, das Aktenzeichen der Ermittlung mitgeteilt. Erst dann habe er die Begründung nachreichen können.



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