Traunstein/Aschau – Tag 33. Der Prozess um die 23-jährige Hanna, die auf ihrem Heimweg vom Eiskeller in Aschau von Sebastian T. (22) getötet worden sein soll, neigt sich dem Ende zu. Schon am Freitag sollen die Plädoyers beginnen, das Urteil wird für den 19. März erwartet. Es ist vermutlich ein Lichtblick für die Eltern von Hanna, die an nahezu jedem Prozesstag teilgenommen haben.

Fall Hanna: Sechs Beweisanträge abgeschmettert

Der Angeklagte und sein Verteidiger-Team haben am Dienstag einen massiven Rückschlag erlitten. Sechs Beweisanträge der Verteidigung wurden abgelehnt – in sehr kühlem, sachlichem Ton. Dabei geht es unter anderem um einen Vorgang, der für Hannas Eltern schwer erträglich ist. Wahlverteidigerin Regina Rick hatte angekündigt, den Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel hören zu wollen. Dass Fotos ihrer toten Tochter kursieren, war Auslöser für ihre Eltern gewesen, eine Strafanzeige zu stellen.

Das Gericht weist den Antrag, Püschel zu hören, jedoch ab. Nämlich mit der Begründung, dass dazu bereits eine Rechtsmedizinerin und ein Experte für Traumatomechanik gehört worden waren, die zwar eine Erklärung von Hannas Verletzungen durch Ertrinken und im Fluss Treiben nicht ausschließen, aber in der Gesamtbetrachtung “eher als nicht plausibel” geschildert hätten, so das Gericht.

“Für den Fall bedeutungslos”

Für die Kammer ist unklar, “warum Püschel bessere Sachkunde als andere haben sollte”. In der Tat hatte Rick schon viele neue Zeugen hören wollen, nur führte das oft dazu, dass ihr Mandant eher belastet als entlastet worden war.

Einen weiteren Antrag, bei dem es um den Tod eines jungen Mannes und dessen Verletzungen in der Traun ging, weist das Gericht ebenfalls zurück. “Ob andere Menschen in einen anderen Fluss oder Bach fallen, ist für den Fall entscheidungs- und bedeutungslos”, sagt die Beisitzerin Dorothea Bartschmid. Es fehle an “Vergleichbarkeit”, zumal die Verteidigung im Antrag nicht einzelne Verletzungen und andere Details genannt habe.

Kann ein Radiologe helfen? 

Bei Beweisantrag 18 ist es für das Gericht “bereits fraglich, ob es sich um einen Beweisantrag handelt”. Denn er sei von “eher allgemeiner Art”, es werden Tatsachen behauptet.

Ebenso kassiert das Gericht Antrag 20, bei dem ein Radiologe gehört werden sollte zur Frage, ob die Akromionfraktur (Bruch des Schulterdachs, d. Red.) durch ein Daraufknien hervorgerufen werden kann. Aus Sicht des Gerichts kann ein Radiologe, der lediglich Bilder auswerte, zur ursächlichen Mechanik keine Aussage treffen. Von einem “falschen Sachvortrag” der Verteidigung spricht die Kammer sogar – im Klartext: Es würden Tatsachen verdreht.

Eltern von Hanna hoffen auf baldiges Ende

Nebenklage-Vertreter Walter Holderle sitzt nach der Verhandlung noch lange mit seinen Mandanten, den Eltern von Hanna, zusammen. “Der bisherige Verlauf der Verhandlung hat die Eltern schon betroffen gemacht, das hat man auch heute gemerkt”, sagt Holderle. Sie würden dem Urteil entgegen fiebern – eigentlich hätte es schon vor Weihnachten fallen sollen. Hannas Eltern hatten über ihren Verteidiger immer betont, dass kein Unschuldiger ins Gefängnis gehen solle.

Verteidigung kündigt Revision an

Zwar steht das Urteil kurz bevor, Hannas Eltern werden dennoch nicht so bald mit dem Fall abschließen können. Denn die Verteidigung des Angeklagten hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. “Das wird nicht mehr hier entschieden”, sagt Rick. Aus ihrer Sicht haben Staatsanwaltschaft und Kammer bereits Anfang Januar zu erkennen gegeben, wie sie die Sache sehen. “Ich halte diesen abgelehnten Befangenheitsgesuch für sich genommen schon für absolut ausreichend”, sagt Rick angesichts der Revision. Ihrem Mandanten drohen als Heranwachsendem nach Jugendstrafrecht 15 Jahre Haft.





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