BERLIN. Der Bundestag hat am Freitag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Die Ampel-Koalition gibt damit transgeschlechtlichen Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen einfacher zu ändern. Auch der Zugang zu Medikamenten und medizinischen Eingriffen wird dadurch erleichtert. Zudem beinhaltet die Vorlage ein weites Offenbarungsverbot von Transpersonen vor Dritten. In der beschlossenen Fassung fallen darunter auch Familienmitglieder, sollten sie mit Schädigungsabsicht handeln.

Für das Gesetz stimmten neben den Abgeordneten der Regierungskoalition auch die Gruppe der Linkspartei. Insgesamt entschieden sich 374 Abgeordnete für die Vorlage, 251 dagegen. Darunter die AfD-Fraktion, die Unionsfraktion und die Gruppe BSW. Es gab elf Enthaltungen.

Trans-Abgeordnete bedankt sich für das Selbstbestimmungsgesetz

„Mit dem heutigen Gesetz machen wir einen ersten großen Schritt in eine selbstbestimmtere Gesellschaft“, sagte die transgeschlechtliche Grünen-Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik im Bundestag. Im Anschluß bedankte sie sich bei allen, die das Gesetz möglich gemacht hätten. Ähnliche Worte fand der Queerbeauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). Mit einer jahrzehntelangen Demütigung durch das Transsexuellengesetz sei nun Schluß.

Kritik hagelte es aus der Opposition. Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf bemängelte die fehlenden Jugendschutzmaßnahmen. Künftig ohne Begründung auf dem Amt seinen Namen ändern zu lassen, sei zu einfach. Unruhe brach nach dem Redebeitrag von Sarah Wagenknecht aus. „Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung“, sagte die Linken-Rebellin. Nach ihrer Rede mußte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linkspartei) die Abgeordneten zur Ruhe ermahnen.

AfD kritisiert fehlenden Kinderschutz

„Ein Mann wird aber nicht zur Frau, wenn er eine Perücke aufsetzt und ein klischeehaft tief-ausgeschnittenes Kleid anzieht“, sagte der AfD-Abgeordnete Martin Reichert. Ebensowenig könne eine Frau nicht zu einem Mann werden. „Das alles ist ideologischer Unfug.“ Daher lehne seine Fraktion dieses „unsinnige Gesetz“ ab.

In einer Zwischenbemerkung wies seine Parteikollegin Beatrix von Storch (AfD) auf die Möglichkeit hin, den Geschlechtseintrag nach einem Jahr wieder zu ändern. Bei Minderjährigen sei die Frist dafür kürzer. Die Politikerin sieht darin die Bestätigung, daß auch die Ampel-Fraktionen die volatile Natur kindlicher Selbstwahrnehmung erkennen. Das Gesetz müsse junge Menschen vor voreiligen Entscheidungen besser schützen.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird zweistufig in Kraft treten. Bereits ab dem 1. August 2024 können Änderungsanträge des Geschlechtseintrags bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden. Dadurch kann die dreimonatige Frist der Eintragsänderung bis zum 1. November 2024 erfüllt werden. Dann löst es das Transsexuellengesetz von 1980 ab. (sv)

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