Die Finanzsituation in der Pflege­versicherung ist dramatischer als bisher angenommen. Nach Informationen des Redaktions­Netzwerks Deutschland (RND) musste das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in einer Notoperation in den Finanzierungs­mechanismus eingreifen, um die Zahlungs­fähigkeit der Pflege­versicherung zu sichern. So wies das Amt mit Schreiben vom 23. Mai die gesetzlichen Pflegekassen an, die eigenen Rücklagen schrittweise abzusenken, um den gemeinsamen Finanzausgleich aller Kassen aufzufüllen. Dieser Ausgleichs­fonds darf eine gewisse Größe nicht unterschreiten, damit die Pflege­versicherung insgesamt liquide bleibt. Zuletzt hatte das BAS in der Corona-Pandemie zu diesem Mittel greifen müssen, um die damals hohen Zusatz­ausgaben der Pflege­versicherung zum Beispiel für Tests und Schutz­kleidung abzusichern.

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Konkret kündigt das BAS in seinem Schreiben, das dem RND vorliegt, an, die sogenannte Ausgaben­deckungs­quote schrittweise von 70 Prozent einer Monats­ausgabe auf 50 Prozent zu senken – was unter Experten als absolutes Minimum gilt. Das Gesetz sieht im Normalfall 100 Prozent einer Monats­ausgabe vor.

Im Wahljahr steigen wohl die Beiträge

Nach Einschätzung von Krankenkassen und ihren Verbänden, die allerdings vor Bekanntwerden dieser Notoperation geäußert wurde, müssen in der Pflege­versicherung spätestens zum 1. Januar 2025 – also zu Beginn des Wahljahres – die Beiträge um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Als eine der Ursachen gilt ein starker Zuwachs bei der Zahl der Pflege­bedürftigen, für den es bisher keine schlüssige Erklärung gibt. So stieg deren Zahl in den vergangenen Jahren im Durchschnitt um rund 326.000. Im Jahr 2023 gab es jedoch einen überdurchschnittlichen Zuwachs um 361.000 Pflege­bedürftige.

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Gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) hatte im RND-Interview Ende Mai von der Notwendigkeit einer Finanzreform gesprochen, eine Gesetzes­änderung in dieser Wahlperiode wegen unterschiedlicher Ansichten in der Koalition aber ausgeschlossen.



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