Kurz vor der Sommerreisesaison der Schock: FTI, Europas drittgrößter Reiseveranstalter, hat am Münchner Amtsgericht Insolvenz angemeldet. Für betroffene Urlauber ist das der Alptraum schlechthin. Wir haben mit Nina Hammer vom Reise- und Buchungsportals Holidaycheck gesprochen, denn auch über dieses Portal konnten Kunden FTI-Reisen buchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: 

1. Wie viele Touristen sind betroffen, die über Holidaycheck FTI-Angebote gebucht haben?

Nina Hammer: Da die Sommerurlaubssaison direkt vor der Tür steht, haben mehrere tausend Urlauber und Urlauberinnen auch bei uns ihre Reise mit FTI (FTI, FTI packaging, BigXtra Touristik, BigXtra XBIG, 5 vor Flug, 5VF tagesaktuell) gebucht und sind jetzt von der Insolvenz betroffen. Es tut uns sehr leid für alle betroffenen Reisenden, da sie von heute auf morgen voraussichtlich mit leeren Händen dastehen und sich zudem mit vielen Fragen auseinandersetzen müssen.

2. Wo erhalten Betroffene, die über Holidaycheck gebucht haben, Informationen?

Hammer: Wir haben sofort reagiert und eine
Website
mit allen relevanten Informationen erstellt, die uns vorliegen und die wir stetig aktualisieren. Letztlich sind bei einer Insolvenz immer der Veranstalter und der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) die richtigen Ansprechpartner. Aber wie alle betroffenen Reisebüros versuchen auch wir unsere Kunden und Kundinnen bestmöglich zu unterstützen. Gerade Urlauber und Urlauberinnen, die heute abreisen oder aktuell im Urlaub sind, brauchen sofort Hilfe.

3. An wen können sich Betroffene wenden?

Hammer: Vor der Abreise sollten Urlauber und Urlauberinnen sich immer an den Veranstalter wenden und vor Ort an die Reiseleitung oder an den FTI-Kundenservice. Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und keine Reiseleitung haben, können sich auch an folgende FTI Notfallnummer wenden:

  • Tel. +49 (0)89 710 45 14 98

4. Was passiert mit Betroffenen, die mit FTI gerade ihren Urlaub verbringen?

Hammer: Für Kunden und Kundinnen, die sich im Zielgebiet befinden, bemüht sich die FTI Group gemeinsam mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds um eine planmäßige Durchführung der Reise. Sollte das nicht möglich sein, wird die Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert und die Kunden und Kundinnen werden proaktiv informiert. 

5. Müssen FTI-Urlauber und -Urlauberinnen ihr Hotel verlassen oder den Aufenthalt abbrechen?

Hammer: Aktuell prüft die FTI Group ob gebuchte Leistungen (weiter) in Anspruch genommen werden können und gibt an, Urlauber und Urlauberinnen zu kontaktieren. Bei einer Hotelbuchung handelt es sich um eine Einzelleistung, die leider nicht über den deutschen Reisesicherungsfond abgesichert ist.

6. Ist ihr Rückflug bezahlt?

Hammer: Bei einer Pauschalreise greift die gesetzliche Absicherung. In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen sich die betroffenen Veranstalter, die Reisen wie geplant zu Ende zu führen. Urlauber und Urlauberinnen müssen sich also nicht um einen Rückflug kümmern.

7. Bekommen Urlauber ihr Geld zurück?

Hammer: Auf der sicheren Seite sind Urlauber und Urlauberinnen, die eine Pauschalreise gebucht haben, denn diese ist durch den deutschen Reisesicherungsfond abgesichert. Dieser wird dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Urlauber und Urlauberinnen werden aber gebeten, abzuwarten, bis sich der DRSF mit ihnen in Verbindung setzt. Das kann noch einige Tage und evtl. auch Wochen in Anspruch nehmen.

Handelt es sich um eine Einzelleistung wie eine reine Hotel- oder Mietwagenbuchung, ein Flughafentransfer oder Ausflüge, dann fallen diese nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und sind somit nicht durch gesetzlich abgesichert.

* Die HolidayCheck Group AG ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber und Urlauberinnen. Hauptaktionär des Unternehmens mit Hauptsitz in München ist Hubert Burda Media, zu der auch FOCUS online gehört.





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