Wegen einer nicht umgesetzten EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland ein. Das hat die Brüsseler Behörde mitgeteilt. In der Vorgabe gehe es darum, stärker gegen Gefahren durch Krebs erzeugende Stoffe vorzugehen. Deutschland sowie elf weitere EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.   

Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz hatte sich die EU Ende 2021 darauf geeinigt, neue Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe anzupassen beziehungsweise einzuführen. Einer der Stoffe ist Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, sowie Nickelverbindungen, die unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden sind. Außerdem beinhaltet die Verordnung Regelungen zu Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist.

Die neuen Regeln sollen das Risiko von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reduzieren, krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein. Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission von September 2020, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene – also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können – zu überarbeiten. Das Vorhaben ist Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs.

Wenn es Deutschland und den anderen Ländern nicht gelingt, die Vorbehalte der Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. 



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