Es soll jetzt also eine “Dynamisierung” her und eine “Neujustierung” der Asylpolitik. Es soll auch Bewegung in die Köpfe kommen und hinterfragt werden, was viele als “Magna Charta” der Migrationspolitik betrachten.

Der individuelle Anspruch auf Asyl beispielsweise, auch der Schutz politisch Verfolgter durch das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das seien Fixsterne der Asylrechtsprechung, sagt der Asylrechtsexperte Daniel Thym. Ewigkeitswert aber hätten sie nicht. “Dynamik muss theoretisch möglich bleiben.”

Daniel Thym, Europarechtler aus Konstanz, gehört zu den Beratern der Bundesregierung in Asylfragen; am Donnerstag hat er in Berlin zum “Migrationspolitischen Forum” geladen, zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft und Migrationsforschung machten sich da auf die Suche nach Antworten in der heißgelaufenen Migrationsdebatte. Wie lässt sich das europäische Asylsystem reformieren? Sind die hohen Standards bei Grundrechten eigentlich absenkbar? Und was meinten die Väter und Mütter des Grundgesetzes genau, als sie in Artikel 16a schrieben: “Politisch Verfolgte genießen Asyl.”

In Deutschland wird eine großzügige Asylpolitik als Lehre aus dem Holocaust betrachtet

Thym, der einst die Migrationspolitik von Angela Merkel in Schutz nahm, will da an mancher Gewissheit rütteln. “Im öffentlichen Diskurs ist die Einschätzung verbreitet, dass in Deutschland das Grundgesetz und international die Flüchtlingskonvention im Sinne eines Masterplans zeitlose Vorgaben niederlegten”, sagte er zum Auftakt des Forums. Eine großzügige Asylpolitik werde als Lehre aus dem Holocaust betrachtet und als Verpflichtung, “weltweit für alle Zeiten” effektiven Flüchtlingsschutz zu garantieren. Das aber beruhe auf einer “Idealisierung der Nachkriegszeit” – und auf dem Irrglauben, alle späteren Einschränkungen für Asylbewerber seien eine “Abkehr von der reinen Lehre”.

Dem sei aber nicht so. Asylgesetzgebung sei immer im Fluss gewesen, sagt der Rechtswissenschaftler. Bis vor 30 Jahren habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte alle Beschwerden zum Asylrecht zurückgewiesen, weil er gar nicht zuständig gewesen sei. Heute setze er europaweit hohe Standards in Asylentscheidungen. Einen Zuhörer veranlasste das später zur Bemerkung, das Gericht handle auf der Grundlage “dünner Vorschriften”, es habe ein “Legitimitätsproblem”. Thym hielt sich da vorsichtig bedeckt. Zu verzeichnen sei eine “Fluidität der Rechtsansichten”, also Wandel, der weiter möglich bleiben müsse.

Michael Hoppe, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, richtete den Blick zurück in die Geburtsstunde des Grundgesetzes und in die Protokolle des Parlamentarischen Rates. Dort finde sich erstaunlich wenig zur Begründung, politisch Verfolgte schützen zu wollen. Ein Motiv sei das Non-Refoulement gewesen, also das Verbot, Menschen an ein Land auszuliefern, in dem ihnen Tod oder Folter droht.

Ansonsten habe man sich an den “allgemeinen Rahmen des Völkerrechts” gehalten, keine Vorgaben zur Flüchtlingsversorgung gemacht und nur Schwerverbrechern die Einreise verwehren wollen. Das Grundrecht auf Asyl blieb demnach ein Lückentext. “Es ist offensichtlich, dass sehr große Unklarheit herrschte oder man darüber nicht reden wollte, wen das eigentlich schützen wird”, so Hoppe.

Asylpolitik als Instrument der Ausgrenzung

Nichts war und ist in Stein gemeißelt im Asylrecht, diese Botschaft war nicht zu überhören beim Migrationspolitischen Forum in Berlin. Aber es wurden auch andere Stimmen laut. Maria Alexopoulou, die an der Technischen Universität Berlin zu Einwanderungsgeschichte forscht, erinnerte an die Diskrepanz zwischen liberalen Gesetzestexten und oft rassistischer Asyl-Rhetorik. Schon 1951 warnte Kurt Breull, ein ehemaliger NSDAP-Mann und Referatsleiter des Bundesinnenministeriums, Deutschland dürfe nicht zum “Naturschutzgebiet für Ausländer” werden.

Als später Flüchtlinge aus dem kommunistischen Ungarn oder Vietnam kamen, sei der Begriff des “Wirtschaftsflüchtlings” entstanden, so Alexopoulou. Asylpolitik sei zum Instrument der Ausgrenzung geworden, zuletzt zum Inbegriff einer Katastrophe. Dem Artikel 16 des Grundgesetzes und dem moralisch guten Deutschland sei die “Figur des Scheinasylanten oder des Asylbetrügers” gegenübergestellt worden, so die Forscherin.

Nur – was heißt das für die Gegenwart? Wie sieht eine überzeugende “Dynamisierung” der Migrationspolitik aus in Zeiten wachsenden Drucks vor rechts? Konkrete Antworten bleiben die Referenten schuldig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bleibt “herausragend wichtig”

Migrationsforscher Oliviero Angeli von der TU Dresden erinnerte daran, dass mit der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen oft ein politischer Feind markiert werde. “Indem wir Asylsuchenden umgehend Asyl gewähren, verurteilen wir implizit das Herkunftsland.” Die besonders großzügige Aufnahme von Ukrainern etwa ziele auf die russische Regierung. Ein Schutzbedarf aber, so Angeli, habe eigentlich nichts mit “Freund-Feind-Schemata” zu tun.

Dana Schmalz, Juristin am Max-Planck-Institut Heidelberg, betonte die Bedeutung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er bleibe “herausragend wichtig” für den Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten. Einerseits zeigten seine Entscheidungen, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung garantiert, “unangetastet” bleibe.

So sei Polen für die Zurückweisung Geflüchteter nach Belarus gerügt worden. Das strahle auf nationale Gerichte aus. Die britische Regierung sei bei ihren Abschiebungsplänen nach Ruanda gebremst worden. Zunehmend “restriktiv” aber entwickle sich die Rechtsprechung in Straßburg, wenn illegal Grenzen überschritten würden, obwohl es legale Zugangsmöglichkeiten gebe.

Viele Staaten probieren neue Modelle aus

Es blieb Gastgeber Daniel Thym überlassen, den Wandel des Asylrechts zusammenzufassen: von den rudimentären Anfängen über die “hoch komplizierten Verwaltungsverfahren” der 1990-er Jahre bis in die Gegenwart, in denen viele Staaten “neue Modelle ausprobieren”. Welche hält Thym da für zukunftsweisend? Wie könnte das Gemeinsame Europäische Asylsystem ertüchtigt werden, ohne Grundrechte zu beschneiden?

Die Antwort fiel am Donnerstag eher kurz aus: “Darauf habe ich keine mögliche Antwort.” Anstelle “einseitiger Restriktionen”, die viele Regierungen anstrebten, müsse es einen Ausgleich von staatlichen Interessen und Flüchtlingsschutz geben.

“Es darf also bei der Dynamik um keinen versteckten Asylstopp gehen, wie ihn rechte Akteure fordern”, sagte Thym. Er habe aber auch Sympathien für Modelle wie in den USA, wo illegal eingereiste Asylbewerber bestimmter Herkunftsländer nach nur zweitägiger Anhörung abgewiesen werden könnten, wenn sie damit nicht inakzeptablen Gefahren ausgesetzt würden. Gleichzeitig bekämen Zehntausende aus den gleichen Ländern aber auch eine Einreiseerlaubnis samt Arbeitsgenehmigung. Nur einen Haken habe die Sache: “In der Praxis funktioniert das vorne und hinten nicht.”



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