Die Staaten der Europäischen Union (EU) haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in
der EU beschlossen. Beim Treffen der Ministerinnen und Minister für Telekommunikation stimmten sie in Brüssel
Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendungen ganz
verboten werden, teilten die Länder mit. Zuvor hatte das EU-Parlament dem Vorhaben bereits zugestimmt. Bei dem Treffen des Rats der Europäischen Union soll es auch um die Zukunft der Digitalpolitik der EU sowie über die Zukunft der Cybersicherheit gehen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der EU sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, umweltfreundlich und nicht diskriminierend sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen
Regeln nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in
Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann gelten.

Verbot von Social Scoring und Gesichtserkennung

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und in der kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und
Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach künftig strenge
Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte
verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört die
Bewertung von sozialem Verhalten, das sogenannte Social Scoring. Auch
eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
soll es in der EU nicht geben.

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie
durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, soll grundsätzlich
nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen für Polizei und andere
Sicherheitsbehörden, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel
oder Terrorismus zu verfolgen.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Wenn
Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die
Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein.
Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können
sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann
Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen. 

Skepsis von Digitalverband

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, dass das nun beschlossene KI-Gesetz wesentliche Fragen offen lasse. In Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst, sagte Verbandspräsident Ralf Wintergerst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet werde und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden.

Bundesdigitalminister
Volker Wissing (FDP)
sagte, dass der Gesetzgeber bei einer
so sich schnell verändernden Technologie wie KI
dauerhaft gefordert sei. “Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer
Regulierung die Zukunftsfragen abschließend klären”, sagte Wissing. “Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf
den Weg der Regulierung machen, aber auch den Mut haben, kontinuierlich
nachzusteuern.” Wichtig sei, dass die Innovationsfreundlichkeit der Regulierung immer im Blick behalten werde.



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