Gerade in Büros macht die große Hitze zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schaffen. Denn anders als in der Schule gibt es Hitzefrei im Büro nur noch in Ausnahmefällen. Welche Rechte haben Arbeitnehmende bei Hitze? Eine Übersicht.

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Hitzefrei: Haben Arbeitnehmende Anspruch?

„Einen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen”, sagt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo Mitarbeitende im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.

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Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Arbeitsräumen als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeitende „Hitzefrei” bekommen.

In allen anderen Fällen müsse der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Hitze bestmöglich geschützt sind, sagt Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), natürlich nur, „soweit es die Natur der Dienstleistung gestattet” (Paragraf 618 BGB).

Dürre im Winter, warme Ozeane, kaum Regen: Was kommt da diesen Sommer auf uns zu?

Der vergangene Sommer war vor allem eines: viel zu heiß und zu trocken. Wird es dieses Mal besser? Bisher mehren sich eher gegenteilige Hinweise. Der Versuch einer Prognose.

Hitzefrei: Gibt es eine Maximaltemperatur?

Nach der Arbeitsstätten-Verordnung soll die Raumtemperatur im Büro grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. In besonderen Fällen, zu denen auch Sommertage zählen, müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten.

Der Arbeitgeber muss dann allerdings Maßnahmen zum Schutz ergreifen. Konkret müssen Firmen dann an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung anbringen. Dies können etwa Jalousien sein.

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Falls es trotzdem unerträglich heiß bleibt, sollten Beschäftigte ihren Chef darauf hinweisen oder den Betriebsrat einschalten. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden mittlerweile Wasser im Büro oder Geräte, die die Luft zirkulieren lassen zur Verfügung – wie etwa Klimaanlagen oder Ventilatoren. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet – auch nicht bei extremer Hitze.

Schutzkleidung und Wasser gegen die Hitze

Draußen arbeitende Menschen müssen vor direkter Sonne geschützt werden. Dazu können Arbeitgeber etwa Sonnensegel spannen oder Schutzkleidung wie Mützen bereitstellen. Auch eine Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor für Körper und Gesicht oder kostenlose Getränke wie Wasser sollten gestellt werden. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen – langfristig droht sonst grauer Star.

Arbeitsstopp bei Ozonbelastung?

Falls die Ozonwerte überschritten oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Insbesondere müssen schwere Arbeiten dann begrenzt werden. Das Umweltbundesamt liefert Messdaten und Verhaltenshinweise.

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Tipp: Arbeitszeiten an die Temperaturen anpassen

Falls es vom Betrieb her möglich ist, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze. So können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder in die späteren Stunden verlegt werden – das kann auch im Büro sinnvoll sein. Außerdem sollte es mehrere zusätzliche kurze Pausen geben, die in kühleren Bereichen verbracht werden.

Darf ich mit kurzer Hose ins Büro?

Sommerkleid statt Kostüm für das Meeting? Nicht alle Arbeitgeber sehen es gerne, wenn Angestellte bei warmen Temperaturen gegen den Dresscode verstoßen, ernsthafte Konsequenzen bringt das jedoch nicht mit sich. Wer mit kurzer Hose ins Büro kommt, riskiert allenfalls kritische Blicke. Je nach Arbeitsumfeld ist es aber auch völlig selbstverständlich, sich locker zu kleiden. Viele Arbeitgeber haben eingesehen: Wer sich auf der Arbeit wohlfühlt, arbeitet produktiver. Das gilt auch für die Kleiderordnung – erst recht im Sommer.

Dennoch kann der Chef seine Angestellten auffordern nach Hause zu gehen und sich dort umzuziehen, wenn er die Kleidung für unangemessen hält. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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RND/dpa/lf/pf



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