Eben ertönte noch der neueste Chartstürmer im Radio, jetzt das: „Vorsicht, Geisterfahrer!“, warnt der Radiosprecher. Als Autofahrer und Autofahrerin wird man in diesen Momenten besonders hellhörig. Denn was ist, wenn der Falschfahrer genau auf derselben Straße unterwegs ist? Wie reagiert man in dieser Situation am besten? Sollte man ihn irgendwie warnen oder doch lieber auf eine andere Strecke ausweichen? Und was ist, wenn man selbst mal zum Geisterfahrer wird?

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Was Sie über Geisterfahrten wissen müssen

Was ist ein Geisterfahrer?

Ein Geisterfahrer beziehungsweise Falschfahrer ist jemand, der mit seinem Auto auf einer Autobahn oder Straße mit geteilter Fahrbahn entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung fährt. Das birgt ein hohes Unfallrisiko für die anderen Verkehrsteilnehmenden, aber auch für den Geisterfahrer selbst.

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Geisterfahrten werden oft mit Autofahrten assoziiert. Doch auch ein Fahrradfahrer, eine Motorradfahrerin und ein E-Scooter-Fahrer können zu Geisterfahrern werden, wenn sie die Verkehrsregeln missachten und entgegen der Fahrtrichtung fahren.

Wie oft kommt es zu Geisterfahrten in Deutschland?

Geisterfahrten sind in Deutschland relativ selten – auch, wenn sie in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Das verdeutlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2021 registrierte die Behörde insgesamt 249 Unfälle mit Personenschaden infolge von Falschfahrten, davon ereigneten sich 166 innerorts und 83 außerorts.

Was besonders auffällt: Wenn Falschfahrer Unfälle verursachen, haben diese meist schwere Folgen. Insgesamt 390 Menschen verunglückten im Jahr 2021, weil sie in einen Unfall mit einem Geisterfahrer oder einer Geisterfahrerin verwickelt waren. 284 Verunglückte waren leichtverletzt, 82 erlitten schwere Verletzungen und 24 starben.

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Eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem vergangenen Jahr zeigte zudem, dass die meisten Falschfahrten (96 Prozent) mit einem Pkw verursacht wurden. Nur in sehr seltenen Fällen waren Lastwagen (3,1 Prozent) oder motorisierte Zweiräder (0,9 Prozent) beteiligt. Die Geisterfahrer selbst waren mehrheitlich Männer (79,3 Prozent) und 65 Jahre alt oder älter.

Unter welchen Umständen werden Menschen zu Geisterfahrern?

Es gibt mehrere Gründe, warum Autofahrerinnen und Autofahrer zu Geisterfahrern werden. Schlechte Sicht kann zum Beispiel ein Grund sein. So ergab die Analyse des GDV, dass etwas mehr als die Hälfte der Falschfahrten bei Dunkelheit stattfanden. Ist es dunkel, ist die Sicht grundsätzlich eingeschränkter, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder sind nur im Licht der Scheinwerfer erkennbar. Kommt dann noch Nebel oder Starkregen hinzu, lässt sich die Umgebung noch schlechter einsehen.

Ein anderer Grund für Falschfahrten sind Orientierungsprobleme. Gerade wenn Autofahrerinnen und Autofahrer nicht ortskundig sind, kann es schnell passieren, dass sie zum Beispiel eine Ausfahrt verpassen oder falsch in eine Straße einbiegen. Was auf Autobahnen immer wieder vorkommt – und eigentlich in höchstem Maße illegal ist –, ist, dass die Falschfahrer auf dem Pannenstreifen zurücksetzen und bis zur Ausfahrt zurückfahren. Auch wer bei einem Stau wendet, wird zum Geisterfahrer und gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmenden.

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Manchmal ist es wiederum die Verkehrsführung, die Autofahrerinnen und Autofahrer unabsichtlich zu Geisterfahrern werden lässt. Wenn der Straßenverlauf unübersichtlich ist oder Verkehrsschilder fehlen beziehungsweise sie nicht auf den ersten Blick sofort erfasst werden können, weil zu viele Informationen darauf sind. Ein Problempunkt sind Autobahnkreuze, ebenso wie Autobahnraststätten, gibt die Universität der Bundeswehr München zu bedenken. „Da man sich innerhalb der Raststätte frei bewegen kann besteht die Gefahr, in der falschen Richtung auf die Autobahn aufzufahren.“

Auch Ablenkung kann der Grund für eine Geisterfahrt sein. Wenn man zum Beispiel unter Zeitdruck steht, um noch pünktlich bei einem wichtigen Termin zu sein, kann es schon mal passieren, dass Autofahrerinnen und Autofahrer weniger auf die Verkehrsführung und Beschilderung achten. Genauso können Alkohol und Drogen das Fahren beeinträchtigen.

Nicht selten werden Falschfahrten bewusst vorgenommen. Knapp die Hälfte der Falschfahrten der GDV-Analyse waren bewusst verursacht. Dahinter können suizidale Absichten stecken. Oder die Geisterfahrer sind auf der Flucht vor der Polizei, auch das kommt immer wieder vor.

Welche Strafen drohen Geisterfahrern?

Wer auf der falschen Fahrbahnseite fährt, gefährdet den Straßenverkehr und begeht eine Straftat nach §315 c des Strafgesetzbuches. Geisterfahrer und Geisterfahrerinnen müssen folglich mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

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Das Strafmaß richtet sich nach dem Vorsatz der Tat. Geraten Autofahrerinnen und Autofahrer unbeabsichtigt auf die falsche Fahrbahnseite, wird wohl eher eine Geldstrafe mit Punkten in Flensburg auf sie zukommen. Wer falsch auf eine Autobahn auffährt, riskiert zum Beispiel eine Geldstrafe von 75 Euro und einen Punkt, erläutert der ACV Automobil-Club Verkehr. Kommt es dort zusätzlich zu einem Unfall, erhöht sich die Geldstrafe auf 110 Euro. Auch Fahrverbote sind möglich.

Bei bewussten Falschfahrten droht Autofahrerinnen und Autofahrern hingegen eher eine Freiheitsstrafe. Werden bei der Fahrt auch noch Personen verletzt oder kommen sogar zu Tode, sind noch höhere Strafen möglich.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs ist?

Sobald im Radio oder auf der Anzeige des Navigationssystems die Warnung vor einem Geisterfahrer kommt, der in der Nähe unterwegs ist, sollten Sie sich vorsichtig verhalten, rät der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Er gibt auf seiner Internetseite folgende Tipps:

  1. Die Geschwindigkeit verringern.
  2. Die Warnblinkanlage einschalten.
  3. Auf den äußeren rechten Fahrstreifen fahren.
  4. Nicht überholen.
  5. Ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  6. Gegebenenfalls den nächsten Parkplatz ansteuern oder die nächste Ausfahrt nehmen, um dem Geisterfahrer oder der Geisterfahrerin auszuweichen. Notfalls kann auch der Seitenstreifen angesteuert werden. Aber: Sie sollten niemals versuchen, den Geisterfahrer zu stoppen.
  7. Weiterhin den Verkehrsfunk hören. Ist die Gefahr vorüber, wird das ebenfalls vermeldet.
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Was, wenn ich selbst zum Geisterfahrer geworden bin?

Der wichtigste Tipp zuerst: Ruhe bewahren! Und dann sollten Sie am besten wie folgt vorgehen:

  1. Licht und Warnblinkanlage einschalten.
  2. Geschwindigkeit verringern.
  3. Nicht wenden oder rückwärts fahren, sondern vorsichtig an den nächstgelegenen Fahrbahnrand fahren.
  4. Das Auto dicht neben der Schutzplanke abstellen.
  5. Wenn möglich, den fließenden Verkehr auf das Fahrzeug als Hindernis aufmerksam machen, zum Beispiel durch das Aufstellen eines Warndreiecks.
  6. Den polizeilichen Notruf unter 110 anrufen und Hilfe anfordern.
  7. Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen und hinter der Schutzplanke auf die Polizei warten.

Unfall mit einem Geisterfahrer – wer zahlt den Schaden?

Das hängt davon ab, ob der Geisterfahrer oder die Geisterfahrerin die Falschfahrt unabsichtlich oder bewusst begangen hat.

Ist der Autofahrer oder die Autofahrerin unbeabsichtigt auf die falsche Fahrbahnseite geraten und hat dabei einen Unfall verursacht, zahlt seine oder ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Anders sieht es aus, wenn der Falschfahrer oder die Falschfahrerin vorsätzlich gehandelt hat. Dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

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Wer als Unfallgegner bei einer vorsätzlichen Falschfahrt geschädigt wird, müsse auf seine Vollkaskoversicherung zurückgreifen, erklärt das Vergleichsportal Verivox. Eine Beitragserhöhung drohe deshalb nicht. Ist man nicht vollkaskoversichert, könne man sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Der Verein hilft Verkehrsopfern, wenn der Unfallverursacher zum Beispiel nicht versichert oder vom Unfallort geflohen ist. Er kümmert sich um die Schadensregulierung und zahlt Entschädigungen.

Telefon-Hotline für Betroffene

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: Telefon-Hotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: 0800 – 111 0 111 (ev.) 0800 – 111 0 222 (rk.) 0800 – 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)



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