Eigentlich ist die Rechtslage in Deutschland klar: Wer gemeinnützig sein will, darf keine spezifischen Sonderinteressen vertreten. Doch leider ist das Ganze etwas komplizierter, wie sich bei einigen linkslastigen Stiftungen zeigt. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.
Dieser Beitrag Rechtswissenschaft Gemeinnützigkeit muß neutral sein. Oder eher: Sie müßte es wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.