Zwei Jahre nach einer tödlichen Messerattacke in Dortmund hat das Schwurgericht einen 32-jährigen Libanesen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass der Angeklagte im April 2022 einen Landsmann mit elf Messerstichen getötet hat. Bei dem Opfer handelte es sich um den Ex-Mann der damaligen Verlobten des Angeklagten.
Der 32-Jährige hatte in dem seit Oktober 2022 dauernden Prozess zwar eingeräumt, in der Tatnacht am Tatort gewesen zu sein. Die tödlichen Messerstiche habe dem Opfer jedoch einer seiner beiden maskierten Begleiter zugefügt. Die Namen der Männer wollte der Angeklagte den Richtern auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht verraten.
Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer hatte es in den Wochen und Monaten vor der Bluttat häufig Streit gegeben. Die beiden Männer tauschten Beleidigungen aus und erstatteten auch gegen den jeweils anderen falsche Strafanzeigen bei der Polizei. Die Richter sind davon überzeugt, dass nur der Angeklagte als Täter infrage kommt. Zum einen habe nur er ein Motiv gehabt. Zum anderen habe sich Blut des Opfers an seinem Turnschuh befunden.
Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Hinterbliebenen hatten lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:240423-99-780685/3
Zwei Jahre nach einer tödlichen Messerattacke in Dortmund hat das Schwurgericht einen 32-jährigen Libanesen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass der Angeklagte im April 2022 einen Landsmann mit elf Messerstichen getötet hat. Bei dem Opfer handelte es sich um den Ex-Mann der damaligen Verlobten des Angeklagten.
Der 32-Jährige hatte in dem seit Oktober 2022 dauernden Prozess zwar eingeräumt, in der Tatnacht am Tatort gewesen zu sein. Die tödlichen Messerstiche habe dem Opfer jedoch einer seiner beiden maskierten Begleiter zugefügt. Die Namen der Männer wollte der Angeklagte den Richtern auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht verraten.