Mordurteil im Raser-Prozess: Das Landgericht Heilbronn hat den 21 Jahre alten Verursacher eines tödlichen Autounfalls zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn unter anderem des Mordes und des versuchten Mordes für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Stunde durch eine 40er-Zone gefahren und raste dabei in das Auto eines 42-Jährigen. Er starb an der Unfallstelle, seine Frau wurde schwer verletzt. Zwei Kinder erlitten leichte Verletzungen.

Der Raser war schon zuvor mit Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen. Weil er vor dem Aufprall bereits eine Fußgängerin nahezu überfahren hatte, warf die Staatsanwaltschaft ihm einen bedingten Tötungsvorsatz vor. Sie forderte neun Jahre Haft wegen Mordes sowie wegen dreifach versuchten Mordes.

Witwe von getötetem Mann forderte lebenslange Freiheitsstrafe

In der ursprünglichen Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von Totschlag und versuchtem Totschlag ausgegangen. Allerdings hatte sie sich im Laufe der Beweisaufnahme der Argumentation der Zweiten Großen Jugendkammer angeschlossen. Diese hatte den Hinweis erteilt, es könne sich um Mord handeln. Der Richter begründete dies mit dem möglichen Mordmerkmal der Heimtücke.

Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Angeklagte kann als Heranwachsender sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Das Gericht hatte sich für Ersteres entschieden. Die psychiatrische Sachverständige und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatten den Angeklagten im Prozess als entwicklungsverzögert eingestuft.

Die Anwältin der Witwe des bei dem Unfall getöteten Mannes hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu einer lebenslangen Haftstrafe gefordert. Die Verteidiger des Rasers gingen ihrerseits von fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung aus.

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