Nach dem Ausbruch der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf hat das zuständige Veterinäramt zwei Sperrbezirke eingerichtet. Betroffen von den Allgemeinverfügungen vom 19. April sind Zonen im Umkreis von etwa zwei Kilometern rund um den Bestand im Schwandorfer Ortsteil Naabeck sowie ein vorheriger Standort der Bienen in der Stadt Nittenau.
Lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen demnach nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die Bienenstände dürfen wiederum nicht aus den Sperrbezirken herausgebracht werden. Weiter dürfen Bienen nicht in die Sperrzonen gebracht werden. Imker, die in diesen Bereichen Bienenvölker besitzen, müssen dies den Verfügungen zufolge dem Veterinäramt Schwandorf mitteilen.