In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Das hat das Kabinett in München beschlossen. Auch der Englische Garten in der bayrischen Landeshauptstadt fällt unter das Verbot. Damit setzt die Landesregierung entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um.
“Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz”, sagte Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Den bayrischen Kommunen soll es zudem überlassen werden, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen. Dazu könnten etwa Freibäder oder Freizeitparks gehören. Laut dem Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Das bedeutet ein faktisches Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten.
Gleichwohl hatten Volksfestbetreiber und Schausteller eine Regelungslücke beklagt. Bayern habe daher nun klare und nachvollziehbare Regeln geschaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, sagte Gerlach. So sei das Kiffen unter anderem auf der Wiesn komplett verboten.
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In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Das hat das Kabinett in München beschlossen. Auch der Englische Garten in der bayrischen Landeshauptstadt fällt unter das Verbot. Damit setzt die Landesregierung entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um.
“Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz”, sagte Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Den bayrischen Kommunen soll es zudem überlassen werden, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen. Dazu könnten etwa Freibäder oder Freizeitparks gehören. Laut dem Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Das bedeutet ein faktisches Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten.