QUEDLINBURG. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer angestrengt, weil dieser bei einer Stadtratswahl im sachsen-anhaltinischen Quedlinburg auf der Liste der AfD kandidiert. „Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt“, teilte die Kirche mit. Im März war der Pfarrer Martin Michaelis bereits seines Amtes enthoben worden.

Pfarrer hätten sich „nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten, daß die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt“ werde, betonte die Kirche. Es gebe dabei die Pflicht alles zu unterlassen, „was die Glaubwürdigkeit des persönlichen Zeugnisses und der Verkündung der Kirche“ beschädige.

Kirche: „Rechtsextremes Gedankengut“ nicht „vereinbar“ mit christlicher Theologie

„Als Pfarrer ist Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen. Mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werden, unterstützt Pfarrer Michaelis mutmaßlich die Programmatik der AfD“, betont die Institution. Michaelis erwecke den Anschein, als sei das „rechtsextreme Gedankengut“, das er vertrete, „vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung“. Es sei dabei unerheblich, ob Michaelis als Parteimitglied oder Parteiloser für die AfD kandidiere.

Im JF-Interview hatte der Pfarrer seine Amtsenthebung als „offenen Rechtsbruch“ bezeichnet. Das Pfarrgesetz erlaube ihm, bei Kommunalwahlen zu kandidieren. Ebenso bestehe für die Kirche die Pflicht, ihn vor politisch motivierten Angriffen zu verteidigen. Die Behauptung, die AfD setze sich „gegen Freiheit, Frieden, ein gutes Leben oder für Diskriminierung ein“, sei nach seiner Ansicht unbegründet. (lb)



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