Berlin. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat sich dafür ausgesprochen, beim Einbürgerungstest neben Fragen zu Demokratie und Gleichberechtigung gleichrangig auch Fragen zu jüdischem Leben in Deutschland zu stellen.

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„Allen, die in diesem Land heimisch werden wollen, sollte von Anfang an deutlich werden: In Deutschland wird jüdisches Leben wertgeschätzt, hier wird Israel nicht dämonisiert, hier steht Holocaustleugnung unter Strafe“, sagte Klein dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei klar, dass die Antworten der Befragten ihre Gesinnung nicht ausdrücken müssten. „Aber durch den Test macht die Bundesrepublik Deutschland klar, welche fundamentalen Werte sie vermittelt und was sie von ihren Bürgern erwartet.“

Einbürgerung in Deutschland: Künftig kommen Fragen zu Holocaust und Israel

Die Initiative von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), den Einbürgerungstest so zu überarbeiten, dass auch Fragen zu jüdischem Leben gestellt werden, begrüßte Klein ausdrücklich. Die Änderung sei angesichts des erstarkenden Antisemitismus in Deutschland sinnvoll: „Die Zahl antisemitischer Vorfälle ist in unserer Gesellschaft auf beängstigende Weise angestiegen. Zuletzt Corona und der russische Angriff auf die Ukraine, aktuell nun der Gazakrieg wirken hier geradezu wie Brandbeschleuniger“, sagte Klein. „Diese Tatsache bei der Einbürgerung unberücksichtigt zu lassen, wäre ein falsches Signal.“

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Das Innenministerium plant, im Einbürgerungstest zukünftig auch Fragen zu jüdischem Leben in Deutschland, dem Holocaust und dem Existenzrecht Israels zu stellen. Die Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden sowie den israelischen Staat gehöre zur deutschen Identität, sagte Faeser dem „Spiegel“.

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Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss laut Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit 30 Fragen zu den drei Themenkomplexen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ beantworten. Zudem werden drei Fragen gestellt, die sich spezifisch auf das Bundesland beziehen, in dem der Erstwohnsitz gemeldet ist.



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