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Schwangerschaftsabbruch: Ja, Frauen dürfen das


Eine Expertenkommission der Ampel empfiehlt, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts zu regeln. Gut so! Aber ob das auch gelingt, ist unsicher.

Dies ist ein experimentelles Tool. Die Resultate können unvollständig, veraltet oder sogar falsch sein.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen durchgeführt und nach einer Pflichtberatung sowie einer Bedenkzeit von drei Tagen stattfinden. Die Expertinnen der Kommission argumentieren, dass während der Frühphase einer Schwangerschaft die Grundrechte der ungewollt schwangeren Person überwiegen. Die Empfehlungen der Kommission sind jedoch nicht bindend, weshalb ungewiss ist, ob sie in Gesetze umgesetzt werden. Restriktive Vorschriften verhindern nachweislich keine Abbrüche, daher schlägt die Kommission einen kostenlosen und barrierefreien Zugang zu Verhütungsmitteln und mehr Sexualaufklärung vor.

Schwangerschaftsabbruch: Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland verboten und bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Ein Expertinnengremium sagt: Das ist nicht haltbar.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland verboten und bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Ein Expertinnengremium sagt: Das ist nicht haltbar.
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Gut, dass es jetzt auch noch mal Expertinnen feststellen: Frauen sind selbstbestimmte Wesen. Sie sollten über ihren Körper bestimmen. Sie sollten entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht. Und das sollte sie nicht zu Kriminellen machen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, der ZEIT ONLINE vorliegt, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren. Das ist überfällig.  

Momentan ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bisher verboten. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die ungewollt schwangere Person vorher eine Pflichtberatung wahrnimmt und danach drei Tage Bedenkzeit einhält. Doch es wäre nicht damit getan, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch einfach zu streichen, wie es 2022 beim sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraf 219a, möglich war. Es braucht eine echte Neuregelung, um eine gute Versorgung sicherzustellen. 



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