Ein halbes Jahr nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel liegen der Berliner Staatsanwaltschaft rund 680 Verfahren im Kontext mit dem Gaza-Krieg vor. In etwa 130 Fällen geht es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. In 209 Fällen seien die Namen der Beschuldigten bekannt. Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft bislang nach eigenen Angaben achtmal. In 16 Fällen soll es durch einen Strafbefehl zur Verurteilung kommen, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht.

Ein Großteil der Verfahren in Berlin liegt noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet.

Die Verurteilung eines 25-Jährigen, der im Oktober 2023 bei einer Demonstration an Ausschreitungen beteiligt war, ist laut Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im vergangenen November gegen ihn eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen schweren Landfriedensbruchs verhängt. Es war der erste Prozess in Berlin nach Zusammenstößen von Demonstrierenden mit der Polizei bei Protesten im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel hat es in Berlin zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen gegeben, insbesondere von der propalästinensischen Community. Dabei kam es vor allem in den ersten Wochen nach dem Massaker immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei oder auch zu Gewaltvorfällen. 

Polizei und Meldestellen des Netzwerks Rias haben in den vergangenen sechs Monaten außerdem einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle registriert. So wurde im Februar der jüdische Student Lahav Shapira der Freien Universität Berlin (FU) angegriffen. Der 30-Jährige kam mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen propalästinensischen Kommilitonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnet den Fall als Hasskriminalität ein. 



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