K.I.-Pop Es gibt kein wahres Musizieren im Falschen. Die Proteste werden lauter – künstlerische Intelligenz wehrt sich immer stärker gegen Künstliche Intelligenz. Und man möchte erst mal spontan in die Vorwürfe der US-basierten Non-Profit-Organisation Artist Rights Alliance und der mehr als 200 einen offenen Brief Signierenden einstimmen: Raub-K.I. ist pfui! Weg damit! Musiker wie Stevie Wonder und Billie Eilish sehen menschliche Kreativität durch K.I. gefährdet. Bei falschem Einsatz werde sie zur „existenziellen Bedrohung“ für die Kunst.

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Unerträglich wird ein K.I.-Einsatz nicht erst, wenn sie das Gesicht von Taylor Swift auf Pornobilder legt – sondern auch, wenn Trickser sie benutzen, um Physiognomie, Stimme sowie Gesangs- und Schreibstil von Musikerinnen und Musikern perfekt zu imitieren, um aus dieser Täuschung Profit zu schlagen. Das ist illegal, ist Raubrittertum wie das Verkaufen von Parfum- oder Textil­plagiaten.

Künstlerische Eitelkeit schwingt mit

Die diesbezügliche Sorge ist umso mehr ernst zu nehmen, als Tonträger­verkäufe heute kaum noch eine Rolle spielen und es bei Musik­streaming­diensten pro Songabruf nur noch Cent-Bruchteile zu verdienen gibt. Die Mehrheit der Popmusik Schaffenden unterhalb des (Super-)Starlevels muss heute schauen, wo sie bleibt. Wobei natürlich niemand, egal, wie populär und wohlhabend, seine Marken­zeichen Räubern überlassen will.

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Schelme, die Böses denken, könnten freilich argwöhnen, dass auch ein klein bisschen künstlerische Eitelkeit oder gar Angst im Protest mitschwingt. Was, wenn eine Software nun markantere Imagine-Dragons-Songs zu erschaffen vermag als die Originale? „Schreibt“ eine Stevie-Wonder-Kopie aus der digitalen Wunderwelt möglicherweise wieder potenzielle Nummer-eind-Hits („Part-Time Lover“, der letzte des Musik­genies in den Billboard Hot 100 liegt 39 Jahre zurück). Wird Paul McCartney, der immer wieder sagt, seinen besten Song erst noch liefern zu wollen, von einem digitalen Paul entzaubert, der mal eben so eine Nummer von „Hey Jude“-Kaliber raushaut?

Ein K.I.-Fake-Song von Billie Eilish würde nicht durchkommen

Gesetze müssen kommen, um K.I.-Regeln im Pop zu erstellen und K.I.-Kriminelle zur Rechenschaft ziehen zu können, keine Frage. Aber Panik ist nicht angebracht. Songwriter und Musizierende sollten auf die Liebe der Konsumenten zu ihnen und ihrer Musik zählen, und auf die Abneigung der meisten Menschen, sich von Gaunern hinters Licht führen zu lassen. Ein K.I.-Fake-Song von Billie Eilish würde nicht durchkommen. Seriöse Platten­firmen würden solche Art-Rapes nicht veröffentlichen, die namhaften Plattformen würden durch Bereitstellung solchen Diebesguts ebenso ihren Ruf gefährden wie Radio­stationen, die Pop-Fakes abspielen. Von den Produzenten und Distributoren werden Filter ersonnen und eingesetzt werden.

Vor allem aber ist der Fan in der Regel gut informiert, wenn seine Lieblinge Neues in der Pipeline haben. Auch wenn etwas über Nacht erscheint, wie das bei Beyoncé und anderen Künstlern (vornehmlich aus den Popgenres R ’n’ B und Hip-Hop) vorkommt, wäre ein Bluff keine 24 Stunden aufrechtzuerhalten.

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Denn spätestens, wenn der Original­künstler ein „nicht mein Song/Album“ vermeldet, wäre das Material für den Fan entwertet. Er wird es aus seiner Playlist verbannen oder gar nicht erst aufnehmen. Für Fans gibt es kein wahres Musizieren im Falschen. Täuschend echt Taylor Swift gilt nicht – es gilt nur Taylor Swift.



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