München – E-Scooter sorgen seit ihrem Boom regelmäßig für Diskussionen. Die einen finden sie praktisch, die anderen nervig– vorallem wenn sie wild verstreut auf den Gehwegen liegen. Jetzt sind es aber insbesondere Sicherheitsbedenken, die den Diskurs um die elektrisierten Tretroller bestimmen– und zu einem Verbot der MVG geführt haben.
E-Scooter in München verboten: Wo die neue Regel überall gilt
Seit dem 2. April gilt in den Fahrzeugen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ein Mitnahmeverbot von E-Scootern. Das Verbot gilt in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie U-Bahnhöfen. Die neue Regelung orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). In dem Schreiben heißt es als Begründung für die Verbotsempfehlung: “Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung.” In anderen europäischen Städten, zum Beispiel in London, Barcelona und Madrid, sei es bereits zu gefährlichen Bränden und Explosionen durch E-Roller gekommen.
Ausnahmen für Rollstühle und E-Bikes
Von dem Verbot ausgenommen sind Elektrorollstühle, E-Bikes bzw. Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die teils auch als E-Scooter bezeichnet werden. Laut MVG gebe es für diese Fahrzeuge entsprechende Sicherheitsstandards. Solange die Standards erfüllt werden, seien sie von dem Verbot ausgenommen.
Verbot gilt nicht nur in München
München ist nicht die einzige Stadt in Deutschland, die ein solches Verbot einführt. Beispielsweise gilt in NRW schon seit dem ersten März ein Mitnahmeverbot in allen kommunalen Verkehrsbetrieben in den fünf größten Städten des Bundeslands. In Hamburg gibt es ein solches Verbot bereits seit Sommer 2023.