Der Personalmangel setzt die deutsche Wirtschaft unter Druck. Neben der Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften will die Bundesregierung auch inländische Potenziale stärken. Deswegen führt die Ampelkoalition Neuerungen bei der Aus- und Weiterbildung ein, von denen Beschäftigte, Betriebe und junge Menschen profitieren sollen. Das steckt dahinter:

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Warum besteht Handlungsbedarf?

Deutschland hat das inländische Fachkräftepotenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Das betrifft unter anderem junge Menschen. Zehntausende verlassen jährlich die Schule ohne Hauptschulabschuss. Gleichzeitig bleiben in Deutschland zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt. Zudem gibt es in Deutschland viele qualifizierte Menschen, deren Berufsbild sich durch die wirtschaftlichen Transformationen – Digitalisierung und Klimaneutralität – stark verändern wird. Daher brauchen sie Schulungen und Weiterbildungen, um dauerhaft arbeiten zu können.

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Ampel führt „Qualifizierungsgeld“ ein: Was ist das – und wer hat ein Anrecht darauf?

Das sogenannte Qualifizierungsgeld ist ein Lohnersatz, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt. Damit sollen Beschäftigte unterstützt werden, die eine Weiterbildung machen. Konkret gedacht ist die finanzielle Unterstützung für Menschen, denen wegen der Transformation der Arbeitswelt ein Arbeitsplatzverlust droht, aber eine Weiterbildung „eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen“ ermöglicht. Das gilt etwa für Beschäftigte von Autoherstellern, wenn diese in der Produktion vom Verbrenner auf Elektroautos umstellen. Ein anderes Beispiel sind Menschen, deren Arbeit sich künftig durch Automatisierung stark verändern wird.

Das Qualifizierungsgeld soll unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt werden. Die Bundesarbeitsagentur zahlt einen Lohnersatz in Höhe von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitnehmende und Unternehmen können sich an die Bundesarbeitsagentur wenden, um sich über Weiterbildungsoptionen zu informieren.

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Koalition setzt „Ausbildungsgarantie“ und „Mobilitätszuschuss“ um: Wie funktioniert das?

Die Garantie für einen Ausbildungsplatz soll ein Hebel sein, um junge Menschen zu qualifizieren. Mit der sogenannten Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung auch berufliche Ausbildungen stärken. Der Plan ist, dass Jobcenter junge Menschen gezielt bei der beruflichen Orientierung begleiten sollen. Die Betroffenen sollen darüber hinaus dabei unterstützt werden, eine Berufsausbildung zu finden.

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Weil manche jungen Menschen aber ratlos sind, auf welche Arbeit sie Lust haben, sollen sie kurze betriebliche Praktika machen dürfen. Die Bundesarbeitsagentur kann Fahrt- sowie Unterkunftskosten übernehmen, wenn das Praktikum weit von Zuhause entfernt ist. Damit auch Ausbildungen in einer anderen Region in Betracht gezogen werden, gibt es zudem einen Mobilitätszuschuss. So können die Auszubildenden im ersten Jahr zweimal im Monat kostenlos zur Familie fahren. Wer keine Lehrstelle in einem Unternehmen findet, darf in Ausnahmefällen auch eine außerbetriebliche Berufsausbildung machen. Ein Rechtsanspruch darauf gilt ab 1. August. Dabei handelt es sich um Lehrgänge etwa bei Rehabilitationseinrichtungen oder Bildungszentren, die auch eine pädagogische Betreuung anbieten.



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