Am 18. Januar 1949 schlägt im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates in Bonn eine schicksalhafte Stunde für die Sache der Frauen. Denn zum zweiten Mal steht der Vorschlag der Juristin und Sozialdemokratin Elisabeth Selbert für Artikel 3, Absatz 2 zur Abstimmung: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” In der ersten Abstimmung wenige Wochen zuvor war Selbert noch am Widerstand der bürgerlichen Parteien gescheitert. “Dann ist das Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig!”, befürchtete etwa der FDP-Mann Thomas Dehler; man dürfe ruhig sagen, “dass es unerfreulich ist, wenn die Frau aus der Familie ausscheidet und wenn der Mann zu Hause bleibt und die Kinder sowie die Frau besorgt”, hatte die CDU-Frau Helene Weber kundgetan. Mit neun zu elf Stimmen war die Formulierung schließlich abgelehnt worden.
Wie es Elisabeth Selbert schließlich doch noch gelingt, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz gegen alle Widerstände durchzusetzen, erzählen Judith Scholter, Markus Flohr und Marlen Farina in dieser Folge von Wie war das noch mal?.
Das Host-Team reist zurück in die Zeit des Kaiserreichs, als sie in Kassel geboren wird, und folgt Elisabeth Selbert auf ihrem unwahrscheinlichen Weg ins Jurastudium und in die Politik bis in die Nachkriegszeit und in den Parlamentarischen Rat in Bonn. Dort gewinnt sie schließlich den jahrzehntelangen Kampf um die formale Gleichberechtigung. Die rechtliche Entwicklung nach 1949 ordnet die Berliner Rechtswissenschaftlerin und Verfassungsrichterin Ulrike Lembke ein.
Mit vielen anderen Fragen rund um die Entstehung des Grundgesetzes und der DDR vor 75 Jahren beschäftigt sich das aktuelle Heft von ZEIT Geschichte. Es heißt Die wehrhafte Demokratie. Unter anderem geht es darin um die Frage, wie man das Grundgesetz vor Demokratiefeinden schützen kann. Darüber diskutieren der Historiker Ulrich Herbert und die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Gründung der DDR beleuchtet der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk in einem großen Text, und auch ein Agentenkrimi ist in ZEIT Geschichte zu lesen: 1954 tauchte der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, plötzlich in Ost-Berlin auf. Ging er freiwillig oder wurde er entführt? Die Ereignisse und die bis heute offenen Fragen rekonstruiert unser Autor Andreas Molitor.
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Alle Folgen von Wie war das noch mal? hören Sie hier. Die Redaktion erreichen Sie per Mail unter zeitgeschichte@zeit.de.
Empfehlungen aus dem Podcast:
- Die Sequenz aus der Radioansprache von Elisabeth Selbert am 19. Januar 1949
- Die Ansprache und eine Kurzbiografie gibt es auch auf der Website parlamentarischerrat.de.
- Die Aufnahme von der Unterzeichnung des Grundgesetzes durch Elisabeth Selbert am 23. Mai 1949 gibt es hier.
Am 18. Januar 1949 schlägt im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates in Bonn eine schicksalhafte Stunde für die Sache der Frauen. Denn zum zweiten Mal steht der Vorschlag der Juristin und Sozialdemokratin Elisabeth Selbert für Artikel 3, Absatz 2 zur Abstimmung: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” In der ersten Abstimmung wenige Wochen zuvor war Selbert noch am Widerstand der bürgerlichen Parteien gescheitert. “Dann ist das Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig!”, befürchtete etwa der FDP-Mann Thomas Dehler; man dürfe ruhig sagen, “dass es unerfreulich ist, wenn die Frau aus der Familie ausscheidet und wenn der Mann zu Hause bleibt und die Kinder sowie die Frau besorgt”, hatte die CDU-Frau Helene Weber kundgetan. Mit neun zu elf Stimmen war die Formulierung schließlich abgelehnt worden.