Auch im April 2024 kommt es hierzulande wieder zu zahlreichen Änderungen und Neuerungen. Hier ein Überblick über die Wichtigsten in München, Bayern und Deutschland.

Taxipreise in München werden teurer

Ende Februar 2024 hat der Münchner Stadtrat eine Änderung der Taxiverordnung beschlossen. Aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns, werden die Fahrpreise in zwei Stufen angepasst. Der Grundpreis steigt zum 1. April 2024 von 5,30 auf 5,50 Euro, so dass sich dann ein Mindestfahrpreis von 5,70 Euro (inkl. erster Schalteinheit) ergibt. Zum 1. Januar 2025 soll der Grundpreis auf 5,70 Euro und damit verbunden der Mindestfahrpreis auf 5,90 Euro ansteigen. Der Kilometerpreis wird von 2,30 Euro auf zunächst 2,50 Euro und dann auf 2,70 Euro angehoben. Auch die Festpreisregelungen gleichen sich an. So werden beispielsweise für die Strecke vom Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München ab dem 1. April 2024 statt 85 Euro fortan 90 Euro verlangt. Zum 1. Januar 2025 steigt der Festpreis dann auf 94 Euro.  

Dieselfahrverbot in München

Nach einem Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 21. März 2024 muss die Landeshauptstadt München “ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst”. Das betrifft einmal den Bereich der Landshuter Allee, wo bereits ein Dieselfahrverbot für Euro 4/IV-Fahrzeuge gilt, das aber nicht ausreiche. Jetzt folgt dort das Verbot für Euro 5/V-Fahrzeuge. So könnte eine Ausweitung des bestehenden Fahrverbots auf Euro 5/V-Fahrzeuge ohne große zeitliche Verzögerung bereits im April per Stadtratsbeschuss angeordnet werden.

E-Scooter-Verbot in Münchner U-Bahnen, Trambahnen und Bussen

Ab 2. April 2024 gilt in U-Bahnen, Tram-Bahnen und Bussen sowie den sowie den U-Bahnhöfen ein Mitnahmeverbot von Elektro-Tretrollern (E-Scootern). Die MVG informiert unter anderem in ihren Anzeigern, im Fahrgast-TV und mit Aushängen über die neue Regelung. Für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.

Olympiahalle nur noch Kartenzahlung möglich

Ab 1. April 2024 können Speisen und Getränke an den Gastronomieständen in der Olympiahalle nur noch per Karte bezahlt werden. Akzeptiert werden alle EC-, Debit- und Kreditkarten – außer American Express. Die Pfandrückgabe erfolgt über eine Gutschrift auf die Karte. Übergangsweise bieten die Bier- und Cocktail-Verkäufer in der Arena noch EC-Karten- UND Bargeldzahlung an. Außerhalb der Olympiahalle ist am Kiosk im Außenbereich Nähe Eingang Ost sowie im Sommergarten beim Eingang West EC-Karten- und Bargeldzahlung möglich.

Bei Veranstaltungen in der Olympiahalle ist ab April nur noch Kartenzahlung möglich.
Bei Veranstaltungen in der Olympiahalle ist ab April nur noch Kartenzahlung möglich.
© Jens Niering
Bei Veranstaltungen in der Olympiahalle ist ab April nur noch Kartenzahlung möglich.

von Jens Niering

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Neue Richtlinien zur Wohnplatzvergabe des Studierendenwerk München 

Zum 1. April 2024 treten die neuen Richtlinien zur Wohnplatzvergabe des Studierendenwerk München in Kraft. Ziel der neuen Richtlinie ist eine transparente und sozial ausgewogene Verteilung der Wohnplätze. Wesentliche Änderungen ab 1. April 2024 sind die Anhebung der Wohnzeit von sechs auf sieben Semester für Bachelor-/Lehramts-/Diplom-/Magister- und Staatsexamensstudiengänge sowie ein Kontingent an frei gewordenen Wohnplätzen in Höhe von ca. 25% für die Erst- und Zweitsemesterstudierenden in den zuvor genannten Studiengängen.

Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss für Azubis

Wer sich noch nicht im Klaren ist, welchen Beruf er später ausüben möchte, kommt ab April unter Umständen für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Bei dieser Förderung kommt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika für Fahrt- und Unterkunftskosten auf.

Azubis, deren Ausbildungsbetrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

Flächendeckend vergünstigtes Deutschlandticket für Studenten

Studenten können ab April an vielen Hochschulen zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat bekommen und  damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – zum Beispiel an Universitäten und Hochschulen wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Gas und Fernwärme wird teurer

Im Zuge der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt. Diese Maßnahme läuft Ende März aus. Ab 1. April steigt damit der Mehrwertsteuersatz wieder von 7 auf die ursprünglichen 19 Prozent an, womit sich auch der Preis für Gas und Fernwärme verteuern wird.

Teilweise Legalisierung von Cannabis

Ab dem 1. April 2024 wird der Besitz und Konsum von Cannabis teilweise legalisiert. Erwachsenen wird durch das neue Gesetz der Besitz von maximal 25 Gramm für den Eigenkonsum gestattet. Außerdem sollen in den eigenen vier Wänden bis zu drei Cannabispflanzen sowie bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt werden. Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Ebenso bleibt das Dealen mit Cannabis verboten.

Neue Regeln beim Elterngeld

Wer ab 1. April 2024 Nachwuchs bekommt und daher zuhause bleiben möchte, muss einige neue Regelungen beim Elterngeld beachten. Paare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 200.000 Euro beträgt, verlieren ihren Anspruch auf Elterngeld. Laut Bundesfamilienministerium ist diese Einkommensgrenze auch für Alleinerziehende vorgesehen.

Beide Elternteile können das sogenannte Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat lang und ausschließlich in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig bekommen.

Verkürzte Rückgabefrist für Amazon-Produkte

Wer bei Amazon Waren bestellt, muss ab April auf verkürzte Rückgabefristen achten. Für bestimmte Produkte wird diese von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen gesenkt. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind von dieser Regelung unter anderem Kameras, Computer, andere Elektrogeräte sowie Videospiele.

Speedweek und Blitzermarathon

Wenn vom 15. bis 21. April 2024 zur europäischen Speedweek aufgerufen wird, müssen Verkehrsteilnehmer wieder verstärkt mit Geschwindigkeitskontrollen und Radarfallen rechnen. Im Rahmen der Speedweek findet am 19. April erneut ein Blitzermarathon statt. Zwar sollte dies jeden Tag gelten, doch in dieser Woche nochmals verstärkt: Fuß vom Gas und Auge aufs Tacho. Ansonsten sind Geld und womöglich auch noch Lappen weg, dafür gibt es mehr Punkte in Flensburg.

Neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung

Wer ab 1. April 2024 seine theoretische Führerscheinprüfung absolvieren möchte, muss mit 61 neuen oder überarbeiteten Fragen rechnen. Von dieser Änderung sind sowohl der Autoführerschein als auch viele weitere Führerscheinklassen betroffen.

Neue Diesel-Kraftstoffe an den Tankstellen

Mit B10 und XTL sollen ab April 2024 an den Tankstellen neue Dieselkraftstoffe erhältlich sein, zusätzlich ist die Einführung von HVO geplant.

B10 ist ein Mischung aus zehn Prozent Biodiesel und 90 Prozent herkömmlichem Dieselkraftstoff.

XTL steht für “X-to-Liquids”. Dabei steht das “X” für verschiedene Ausgangsstoffe, wie Gas (GTL – Gas-to-Liquids), Biomasse (BTL – Biomass-to-Liquids) oder Kohle (CTL – Coal-to-Liquids).

HVO  ist das Kürzel für “Hydrogenated Vegetable Oil”. Dahinter steckt ein erneuerbarer Dieselkraftstoff, der durch die Zugabe von Wasserstoff zu pflanzlichen Ölen oder tierischen Fetten hergestellt wird.

Achtung! Auch wenn B10 und XTL an der Tankstelle erhältlich ist, darf noch nicht jeder Diesel-Fahrer darauf zurückgreifen, denn die beiden Kraftstoffe fallen unter eine eigene Diesel-Norm. Daher müssen Autohersteller ihre Fahrzeuge explizit dafür freigeben.  Wer sich nicht sicher ist, ob sein Fahrzeug dazugehört, sollte zunächst auf die Verwendung von B10, XTL und HVO verzichten. Laut ADAC liegen aktuell solche Freigaben für XTL nur für wenige Modelle der Marken Audi, BMW, Citroën/Peugeot/Opel, Nissan, Renault/Dacia, Seat/Cupra, Škoda, Toyota, Volvo und VW vor.

Qualifizierungsgeld für Beschäftigte

Wegen des Strukturwandels sollen Betriebe und Beschäftigte stärker finanziell unterstützt werden. Ab dem 1. April bietet die Bundesagentur für Arbeit (BfA) ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz an. Dadurch sollen Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden können, damit diese eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihren Arbeitsplatz behalten können. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. Welche Voraussetzungen es für das Qualifizierungsgeld gibt und in welcher Höhe es ausgezahlt wird, finden Sie hier.





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