Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna Wörndl hat das Landgericht Traunstein den angeklagten jungen Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Auffassung der Jugendkammer hat der damals 20-Jährige die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club “Eiskeller” in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.

“Es handelte sich nicht um einen Unfall”, sagte die Vorsitzende Richterin. Laut Obduktion ertrank die 23-Jährige. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war und ihm Gutachter Reifeverzögerung attestierten, verhängte das Gericht eine Jugendstrafe. Das Gericht folgt damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Verteidigung hingegen hatte auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten gesehen und einen Freispruch gefordert.

Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte. Diese Möglichkeit wurde von einem Experten jedoch ausgeschlossen. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass der Angeklagte “ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist”, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort.

“Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht”, sagte hingegen Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes. Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt.

Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger – und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler dem Publikum im voll besetzten Gerichtssaal, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben.



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