Das Wichtigste im Überblick: Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna will das Landgericht Traunstein am Dienstag nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Verteidigung sieht auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und fordert einen Freispruch.

Die junge Frau aus dem oberbayerischen Aschau im Chiemgau hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club „Eiskeller“ gefeiert und war am nächsten Tag tot in einem Fluss gefunden worden. Der Fall sorgte über die Region hinaus für Entsetzen, eine Sonderkommission ermittelte unter Hochdruck, Hunderte Zeugen wurden befragt. Schließlich wurde unter Mordverdacht ein junger Deutscher verhaftet, der in der Nacht in der Nähe des Clubs gejoggt war.  

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 20 Jahre alte Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg von dem Club aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen hat. Dort ertrank sie. Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Doch der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess gestaltete sich schwierig. Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort. 

Die Anklage ist von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser „ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und in der Tat entladen.

Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, sagt der Staatsanwalt. „Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht“, sagt Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl sagte über eine andere: „Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat.“

Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger – und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler dem Publikum im voll besetzten Gerichtssaal, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben. 

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Immer wieder kämpfte bei den Plädoyers die Mutter mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich „tausendfach die Frage: warum?“, sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess „bedauerlicherweise unbeantwortet“ geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an. 

Freispruch oder neuneinhalb Jahre Haft? Am Dienstag fällt das Urteil im Hanna-Prozess

Montag, 18. März, 16.30 Uhr: Viele Jahre Gefängnis wegen Mordes – oder Freispruch: Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna liegen die Auffassungen von Anklage und Verteidigung über die Beweislage nach mehr als 30 Verhandlungstagen weit auseinander.

Fast ein Vierteljahr später als ursprünglich angepeilt soll am Dienstag (19. März) vor dem Landgericht Traunstein das Urteil gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Anwälte des jungen Mannes forderten Freispruch. FOCUS online begleitet den letzten Prozesstag live aus dem Landgericht Traunstein.

„Ohne jeden Zweifel Täter“: Anklage will Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren

11.19 Uhr: Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt. Der Prozess habe vollumfänglich den Vorwurf der Anklage bestätigt, dass der 22 Jahre alte Mann „ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler am Freitag vor dem Landgericht Traunstein. Der Angeklagte soll die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 angegriffen schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank sie.

Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Fiedler. Ein Unfall sei ausgeschlossen. An den 33 Tagen der Hauptverhandlung sei „im wahrsten Sinne des Wortes jeder Stein umgedreht“ worden. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht. 

Freitag, 08. März, 10.02 Uhr: Wegen Hinweisen auf einen Amoklauf hat es vor dem Prozess um den Tod der Studentin Hanna vor dem Landgericht Traunstein besonders strenge Polizeikontrollen gegeben.

„Wir haben alles im Griff, wir haben alles getan“, sagte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler am Freitag vor Beginn der Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal. Wer aus diesem Grunde nun den Raum verlassen wolle, könne dies tun. Vorsorglich wurden die Vorhänge des Gerichtssaals zugezogen, um keine Blicke von außen zu ermöglichen.  In dem Prozess begann anschließend das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

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