Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und fünf Jahre Gefängnis gefordert. Doch das Gericht entschied anders: Der 21-Jährige habe nach Ansicht des Gerichts demnach in Notwehr gehandelt. Diese Entscheidung sei für den Bruder Daniel und Mutter Elena des Opfers unverständlich. „Das ist ein Schlag ins Gesicht“, sagt der Bruder gegenüber der „Bild“ . Die Familie habe bereits Rechtsmittel eingelegt.

Auf einer eine privat organisierten Grillparty der Oberstufe eines örtlichen Gymnasiums bei Weingarten (Rheinland-Pfalz) eskalierte am 30. Juni 2023 ein Streit zwischen dem späteren Arthur L. und dem Angeklagten. Dabei wurde es auch handgreiflich.

Zwar verließ der 21-Jährige die Party zwischenzeitlich, kam aber später wieder zurück und wartete einige hundert Meter entfernt auf einem Feldweg in seinem Auto. „Ich war nicht auf Rache aus. Ich war besorgt um mein Handy”, sagte er vor Gericht. Sein Mobiltelefon habe er bei dem Streit verloren.

Gericht folgte der Darstellung des Angeklagten

Als Arthur sich schließlich mit seinen Freunden auf dem Heimweg machte, kam er am besagten Auto vorbei. Dabei sei der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer aus dem Wagen gestiegen. Dort kam es erneut zu einem Streit und einem Gerangel. Arthur soll dem 21-Jährigen dabei einen Schlag ins Gesicht verpasst haben. Danach erfolgte der Messerangriff.

Der Täter beteuerte vor Gericht, aus Angst um sein eigenes Leben gehandelt zu haben. Das Gericht folgte dieser Darstellung und sprach ihn frei. Er habe sich durch einen vorangegangenen Schlag und die Überzahl der Gegner bedroht gefühlt und habe keinen anderen Ausweg gesehen, als das Messer zu benutzen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Familie des Opfers hofft auf eine neue Verhandlung und Gerechtigkeit für Arthur. „Ich verstehe das Rechtssystem nicht“, so Bruder Daniel. Die Mutter des Opfers fügt hinzu: „Diesen Schmerz muss ich jetzt für den Rest meines Lebens mit mir tragen.“





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