Schwerin. Der Verleger Götz Kubitschek, der zu den einflussreichsten Akteuren der sogenannten Neuen Rechten gezählt wird, darf auf Einladung der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative am Samstag im alten Rathaus von Schwerin auftreten. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald bestätigte am Freitagabend die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, das dem Widerspruch des Veranstalters gegen die von der Stadt ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags für den Sitzungssaal stattgegeben hatte. Dagegen hatte Schwerin bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde eingelegt, am Ende ohne Erfolg.
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„Die vorgebrachten Beschwerdegründe rechtfertigten keine Änderung des angegriffenen Beschlusses“, hieß es in der Begründung des OVG. Der Stadtverwaltung sei es ohne gesetzliche Grundlage verwehrt, bei der Verweigerung des Teilhabeanspruchs auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen erwartete Äußerungen jenseits strafbarer Inhalte heranzuziehen. Dass es bei der Veranstaltung mit hinreichender Wahrscheinlich zu Rechtsverstößen, etwa in Form von Äußerungsdelikten kommen werde, sei nicht ausreichend dargelegt worden. In erster Instanz hatten die Richter der Stadt aufgegeben, als Träger der öffentlichen Einrichtung bei der Widmung kommunaler Einrichtungen Grundrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit zu beachten und die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Schwerins Bürgermeister Badenschier sieht „Grenze überschritten“
Die Stadtverwaltung hatte den für Samstagabend geschlossenen Mietvertrag gekündigt, weil sie sich vom Antragsteller hintergangen gefühlt habe, da dieser den Gastredner nicht genannt habe. „Mit der Einladung eines bekannten rechtsextremen Redners hat die Junge Alternative eine Grenze überschritten“, erklärte Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD). Die vom Gericht vorgebrachte Begründung, dass die Landeshauptstadt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung als Forum der Meinungsbildung bisher geschaffen und gebilligt habe und nunmehr unter Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht einschränken dürfe, sehe er hier nicht. Die von der Jungen Alternative angekündigte Veranstaltung sei nicht mit den gewöhnlich im Demmlersaal stattfindenden Veranstaltungen vergleichbar und dürfe nicht auf eine Stufe gestellt werden. „Insoweit kann das Gericht auch keine Ungleichbehandlung rügen“, hatte Badenschier argumentiert.
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Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte die Landeshauptstadt per Beschluss verpflichtet, der Jungen Alternative als Antragstellerin die Nutzung des Demmlersaals gemäß dem Anfang März geschlossenen Vertrag zu ermöglichen. Der Saal, in dem auch die Stadtvertreter regelmäßig tagen, stelle sich als eine faktische öffentliche Einrichtung dar und werde von der Stadt auch für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen vergeben. Auf diese Vergabe könne sich die Junge Alternative nach dem Gebot der Gleichbehandlung „im Wesentlichen gleicher Sachverhalte durch die öffentliche Gewalt berufen“, hieß es in der Mitteilung.
Gerichte pochen auf Gleichbehandlung
Auch die Junge Alternative MV habe im vergangenen Jahr dort schon Veranstaltungen durchgeführt. Damit sei der Demmlersaal als eine der weitgehend unbegrenzten Öffentlichkeit faktisch für kommunikativen, auch politischen Austausch zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung zu bewerten. Eine bereits vereinbarte, aus neu erkannten Gründen nun aber nicht mehr erwünschte Veranstaltung in dem Raum zu verhindern, sei nicht zulässig. Ungeachtet der von der Stadt belegten verfassungsschutzbehördlichen Einstufung sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr einer Verletzung von Strafvorschriften oder die Begehung von Ordnungswidrigkeiten durch die Vortragstätigkeit zu befürchten sei.
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Kubitschek ist Mitgründer des vom Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuften „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) in Sachsen-Anhalt, das im Netzwerk der „Neuen Rechten“ aus Sicht der Verfassungsschützer eine strategisch wichtige Rolle besetzt. Schon Anfang März hatte die Junge Alternative in Online-Medien über den Vortrag Kubitscheks am 16. März in Schwerin informiert, ohne allerdings den genauen Ort zu nennen. Die Junge Alternative wird seit fast einem Jahr vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
OZ