Angesichts der ausufernden Streiks bei der Bahn und in anderen Bereichen fordert die CSU-Landtagsfraktion eine Reform des Streikrechts. Im Bereich der kritischen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen Streiks demnach an Bedingungen geknüpft werden: ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorab, eine Mindestfrist für die Ankündigung eines Streiks und verpflichtende Vereinbarungen der Tarifparteien zur Mindestversorgung und von Notdiensten.

“Klar ist: Streiken ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut”, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. “Aber inflationäres Streiken schädigt das Ansehen unseres Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland.” Holetschek forderte deshalb: “Es müssen Grenzen gezogen werden, wenn das Leben der Menschen dauerhaft gestört ist sowie Lieferketten und Infrastruktur komplett lahmgelegt werden.” Neben einer verpflichtenden Schlichtung müsse es deshalb feste Fristen vor und zwischen neuen Streiks geben. “Zusätzlich müssen wir verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung festsetzen und wesentliche Merkmale des Arbeitskampfes endlich gesetzlich kodifizieren.”

Konkret fordert die Landtags-CSU den Bund auf, das Streikrecht im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften “zu überprüfen, weiterzuentwickeln und allgemeingültige Streikregeln festzulegen”. Zusätzlich solle die Staatsregierung ausloten, welche Möglichkeiten im eigenen Zuständigkeitsbereich bestünden.

Negative Streik-Auswirkungen auf die Allgemeinheit müssten so gering wie möglich sein und deren Versorgung gewährleistet bleiben, fordert die CSU-Fraktion. Einen Dringlichkeitsantrag mit den entsprechenden Kernforderungen hat die CSU für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch ausgearbeitet – aus aktuellem Anlass: Zuletzt hatten vor allem wiederholte Streiks der Lokführer, aber auch im Luftverkehr und anderswo für teils massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesorgt.



Source link www.sueddeutsche.de