Die Auswirkungen des letzten Streiks sind noch zu spüren, da läuft bei der Lufthansa schon der nächste an: Die Kabinengewerkschaft Ufo (Unabhängige Flugbegleiter-Organisation) hat die 19.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa sowie der Lufthansa Cityline dazu aufgerufen, ihre Arbeit zwei Tage lang niederzulegen.

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Die Lufthansa erwartet, dass in Frankfurt und München an den beiden Tagen insgesamt 1000 Flüge ausfallen – 600 in Frankfurt und 400 in München. Betroffen sein werden nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers zusammen etwa 120.000 Flugreisende – 70.000 in Frankfurt und 50.000 in München.

Erneuter Streik bei der Lufthansa: Flugpersonal will am Dienstag Arbeit niederlegen

Die Kabinengewerkschaft Ufo hat die rund 19.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa für Dienstag und Mittwoch zum Streik aufgerufen.

Der Streikaufruf der Ufo kommt nicht überraschend: Bereits am vorherigen Mittwoch hatten sich die Kabinenbeschäftigten bei einer Urabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als 96 Prozent für Streiks ausgesprochen. Nun steht der genaue Termin für die Arbeitsniederlegungen fest.

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Wann wird bei der Lufthansa gestreikt?

Wie die Gewerkschaft des Kabinenpersonals Ufo auf ihrer Website mitteilt, soll am Dienstag am Flughafen Frankfurt und am Mittwoch am Flughafen München gestreikt werden.

Beginnen sollen die Streiks jeweils um 4 Uhr morgens, das Ende ist für 23 Uhr angesetzt.

Welche Flughäfen sind vom dem Streik betroffen?

Zum Streik aufgerufen wurde nur das Personal an den Standorten Frankfurt und München. Trotzdem hat der Streik auch Einfluss auf andere Flughäfen in Deutschland. In Berlin wurden rund 50 Starts und Landungen, die für Dienstag und Mittwoch geplant waren, gestrichen.

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An den Airports in Leipzig/Halle und Dresden fallen ebenfalls Flüge aus. In Dresden fallen am Dienstag vier Flüge nach Frankfurt aus, in Leipzig/Halle sind sechs Flüge betroffen. In Hamburg fallen am Dienstag zwölf Flüge nach Frankfurt aus, genauso wie die zwölf geplanten Landungen aus Frankfurt.

Was fordert Ufo von der Lufthansa?

Die Kernforderung der Gewerkschaft ist 15 Prozent mehr Gehalt. Zudem fordert Ufo von der Lufthansa eine Einmalzahlung in Höhe von 3000 Euro pro Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterin und eine Erhöhung der Zulagen. Eine detaillierte Übersicht aller Forderungen gibt es hier.

Ufo betonte, der Konzern habe erst am Donnerstag ein Rekordergebnis in Höhe von fast 1,7 Milliarden Euro Nettogewinn verkündet – das drittbeste in der Konzerngeschichte. „Die Kabine muss nun auch an diesem Erfolg beteiligt werden und die Zugeständnisse, die während der Corona-Krise gemacht wurden, müssen ausreichend kompensiert werden“, sagte Joachim Vázquez Bürger, Ufo-Vorstandsvorsitzender.

Wie erfahre ich, ob mein Flug von einem Streik betroffen ist?

Finden Flüge nicht wie geplant statt, muss die Lufthansa die betroffenen Reisenden darüber informieren. Betroffene Passagierinnen und Passagiere werden in der Regel per Mail oder in der Lufthansa-App über Streichungen und Umbuchungs­möglichkeiten informiert. Bei Flügen, die nicht direkt über die Airline gebucht worden sind, wie zum Beispiel bei einer Pauschalreise, ist der jeweilige Reiseveranstalter zuständig.

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Wenn sich Reisende selbst informieren wollen, können sie auch mithilfe ihrer Flugnummer auf der Website der zuständigen Fluggesellschaft nach Informationen zu ihrem Flug suchen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei Verspätungen von über drei Stunden oder kurzfristigen Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere bei diesem Streik (kein außergewöhnlicher Umstand) Anspruch auf eine Entschädigungs­­zahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke.

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro
  • Langstrecke (mehr als 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro

Um die Entschädigung einzufordern, können Reisende zum Beispiel das EU-Formular für Fluggast­beschwerden ausfüllen und es an die Lufthansa senden. Wer nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten will, kann die Hilfe von Fluggastrechte­portalen in Anspruch nehmen. Diese behalten für ihre Dienstleistung jedoch einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung ein, meist um die 30 Prozent.

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Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (Ufo) versammeln sich bei einem Streik vor dem Terminal am Münchner Flughafen. (Archivbild)

Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (Ufo) versammeln sich bei einem Streik vor dem Terminal am Münchner Flughafen. (Archivbild)

Annullierung: Wird mein Ticket bei einem Streik erstattet?

Wird der geplante Lufthansa-Flug wegen des Streiks des Kabinenpersonals annulliert oder hebt der Flieger erst mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ab, können Reisende auf den Flug verzichten. Die Airline muss den kompletten Flugpreis dann kostenlos erstatten. Eine Erstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Flugreisenden möglich.

Reisende müssen sich dann jedoch selbst um Ersatz kümmern, alle Ansprüche gegenüber der Airline verfallen dadurch. Wenn bereits ein erster Teilflug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert wurde, können Betroffene die Rückbeförderung zum Startpunkt verlangen.

Wie komme ich an einen Ersatzflug für meine Reise?

Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Alternativ­beförderung. Die Lufthansa muss sich dann selbstständig darum kümmern, dass die Reisenden zu ihrem Ziel kommen, und diese bei Flugausfällen auf einen Ersatzflug umbuchen. Bei Inlandsflügen kann alternativ zum Flug auch ein Bus- oder Bahnticket angeboten werden. Allerdings hat die GDL ab der Nacht auf Dienstag Streiks bei der Deutschen Bahn angekündigt, weswegen es bundesweit zu massiven Zugausfällen kommen wird.

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Wann bekomme ich Versorgungs­gutscheine?

Nach mehr als zwei Stunden unplanmäßiger Wartezeit am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Getränke und Snacks, diese werden von den betroffenen Airlines entweder direkt oder in Form von Versorgungs­gutscheinen verteilt.

Zudem stehen den betroffenen Reisenden nach der europäischen Fluggastrechte­verordnung zwei Telefonate beziehungsweise die Versendung von zwei E‑Mails zu – das kann beispielsweise ermöglicht werden, indem ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Reisende aufgrund eines Streiks am Flughafen stranden und der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft sowie zurück zum Flughafen organisieren. Weigert sich die Airline oder ist sie nicht zu erreichen, können sich Reisende auch selbst um Versorgung und Unterkunft kümmern. Mithilfe der Rechnungen und Quittungen dazu können die Kosten von der Airline zurückgefordert werden.

Mit dpa-Material

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