Gesetzliche Regelungen im Sinne der Beschäftigten können den Aufbau eigentlicher Arbeiter*innenmacht nicht ersetzen – im Gegenteil.

Gesetzliche Regelungen im Sinne der Beschäftigten können den Aufbau eigentlicher Arbeiter*innenmacht nicht ersetzen – im Gegenteil.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Da ist sie wieder, die Hoffnung, per politischer Regelung dem Niedergang der Gewerkschaften etwas entgegenzusetzen. Aus der Feder der Berliner Linken stammt die Idee eines alternativen Klima-Sondervermögens: Unternehmen sollen durch finanzielle Anreize nicht nur dazu gebracht werden, etwas für den Klimaschutz zu tun, nein, Förderungsbedingung ist zudem eine Beschäftigung auf Tarifniveau.

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Auf den ersten Blick eine Sache im Sinne der Beschäftigten. Allerdings wird hier das Alleinstellungsmerkmal der Gewerkschaften, nämlich Tarifverträge abzuschließen, unterlaufen. Was eigentlich per Selbstorganisation der Beschäftigten und Arbeitskampf bewirkt wird – Unternehmen zu guten Beschäftigungsbedingen zu bewegen –, soll hier durch Steuergelder erkauft werden.

Warum aber soll man sich organisieren, wenn Mindestlohn und Tariftreue bereits gesetzlich festgeschrieben sind? Es ist, als würde man einem Kind Fahrrad fahren beibringen und jedes Mal, wenn es in eine Richtung wackelt, schraubt man ein neues Stützrad an.

Zudem unterliegen all diese Verabredungen der politischen Wetterlage. Wie wackelig die gesetzlich verbrieften Rechte sind, zeigt die wiederkehrende Debatte zur Einschränkung des Streikrechts.

Die Stütze der Gewerkschaften mag gut gemeint sein, doch kann sie eine gründliche Analyse über die in den Organisationen selbst liegenden Gründe für deren Krise nicht ersetzen. Darauf braucht es eine Antwort, sofern die Gewerkschaften das Verständnis als Selbstvertretung der Arbeiter*innen nicht aufgeben und die Macht, aus eigener Stärke über Beschäftigungs- und Produktionsbedingungen zu bestimmen, nicht abgeben wollen.

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